Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/131: Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV) · 7 Seiten
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PrSV 2. ÄK: Begleitbrief zur Unterschrift an gls
1. Einleitung
Mit Schreiben vom 9. November 2009 hat die Direktion für Arbeit des SECO die Anhörung zur Verordnung der Produktesicherheit (PrSV) eröffnet. Die Anhörung dauerte bis am 31. Dezember 2009.
Es wurden 24 Stellungnahmen eingereicht.
Eingeladen Eingegangen Organisationen der Wirtschaft 3214
Kontrollorgane STEG 84
Andere Organisationen 106
Total 5024
2. Allgemeine Bemerkungen
Grundsätzlich einverstanden mit dem unterbreiteten Vorschlag sind economiesuisse, das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI), das KMU Forum, das Konsumentenforum (kf), die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu), der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), der Schweizerische Leasingverband (SLVASSL), die Stadt Zürich, die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva), der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW), der Schweizerische Verein für Schweisstechnik (SVS), die Swiss Retail Federation, der Textilverband Schweiz (TVS) sowie der Verband Schweizerischer Aufzugsunternehmen (VSA). Vor allem wird die einheitliche Regelung über Vorschriften welche für alle Produkte gelten (Zuständigkeiten, das Verfahren, den Vollzug des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) sowie die Voraussetzungen über das Inverkehrbringen) begrüsst.
Nicht in allen Teilen einverstanden mit der Verordnung sind die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK), die Fédération romande des consommateurs (FRC), Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz (IGDHS) und deren Mitglieder Coop, Migros und Denner, die Stiftung für Konsumentenschutz und der Touring Club Schweiz (TCS). Sie vermissen insbesondere eine klare resp. konsistentere Umsetzung des PrSG in der PrSV, dies nicht zuletzt mit dem Argument, dass eine konkrete Regelung der Zuständigkeit für die Informations- und Koordinationsstelle fehle.
Auf eine Stellungnahme verzichten der Schweizerische Bauernverband (SBV) und bauenschweiz.
In einigen Stellungnahmen wurden einzelne Bestimmungen des PrSG bemängelt. Auf diese Anliegen kann an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden, da das PrSG bereits im Juni 2009 verabschiedet wurde und deshalb nicht Gegenstand der Anhörung zur PrSV war.
3. Melde- und Informationsstelle
Allgemein kann festgestellt werden, dass die Schaffung einer Melde- und Informationsstelle auf grosse Zustimmung stösst. Zur konkreten Ausgestaltung einer solchen Stelle ergaben sich aber unterschiedliche Reaktionen:
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