Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/131: Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV) · 6 Seiten

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Eidgenössiches Volkswirtschaftsdepartement EVD

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Zürich, 9. November 2009

Erläuterungen

Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV)

1. Ausgangslage

Im Juni 2006 schlug der Bundesrat vor, die wichtigsten Unterschiede zwischen dem Bundesgesetz über die Sicherheit technischer Einrichtungen und Geräte (STEG, SR 819.1) und der Richtlinie 2001/95/EG über die Produktesicherheit mit einer Totalrevision des STEG zu beseitigen und unterbreitete dafür den Entwurf eines Produktesicherheitsgesetzes (PrSG). Das PrSG wurde in der Sommersession 2009 vom Parlament verabschiedet und am 12. Juni 2009 im Bundesblatt publiziert. Gesetz und Verordnung sollen am xy.xy 2010 in Kraft treten.

Die Verordnung ist in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil (Abschnitte 2 und 3) enthält Vorschriften, die für alle Produkte gelten. Der zweite Teil (Abschnitte 4 und 5) enthält Vorschriften für all diejenigen Produkte, welche ursprünglich vom Geltungsbereich des mit dem PrSG aufgehobenen Bundesgesetzes über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) erfasst waren.

Die Vorschriften, welche für alle Produkte gelten (Abschnitte 2 und 3) umfassen insbesondere Regelungen über die Zuständigkeiten, das Verfahren, den Vollzug des PrSG sowie die Voraussetzungen über das Inverkehrbringen. Letztere sind jedoch nur insoweit zu berücksichtigen, als die sektoralen Erlasse (oder gleichartige Gesetzesvorschriften, vgl. dazu unten Artikel 6) keine entsprechenden Vorschriften enthalten.

Im zweiten Teil (Abschnitte 4 und 5) wurden die Bestimmungen des aufgehobenen STEG sowie der Verordnung über die Sicherheit technischer Einrichtungen und Geräten (STEV, SR 819.11) aufgenommen, soweit diese nicht bereits im PrSG berücksichtigt und nicht in den spezialrechtlichen Verordnungen über die Sicherheit von Maschinen, Aufzügen, Druckgeräten und einfachen Druckbehältern enthalten sind. Da die Produktebereiche Gasgeräte und persönliche Schutzausrüstungen heute noch in der STEV und der VKonf (Verordnung vom 12. Juni 1995 über die Verfahren der Konformitätsbewertung von technischen Einrichtungen und Geräten, SR 819.115) geregelt sind, mussten die entsprechenden Regelungen ebenfalls in die PrSV überführt werden. Sobald die EU die entsprechenden Richtlinien revidiert, wer-