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Vernehmlassung 2009/134: Änderung der Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die Erhebung und Bearbeitung von landwirtschaftlichen Daten (Landwirtschaftliche Datenverordnung) · 20 Seiten
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Entwurf vom 13. November 2009
Verordnung über die Erhebung und Bearbeitung von landwirtschaftlichen Daten (Landwirtschaftliche Datenverordnung)
Änderung vom
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die landwirtschaftliche Datenverordnung vom 7. Dezember 19981 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Bst. b und d
Diese Verordnung regelt die einheitliche und koordinierte Erhebung und Bearbeitung von Daten über:
b. Zulagen für verkäste Milch und für Fütterung ohne Silage;
d. die Milchverträge, die Milchproduktion, die Milchverwertung und die Direktvermarktung von Milch;
Art. 2 Abs. 1 Bst. a und b sowie Abs. 4 und 5
1Die Kantone erheben:
a. die vom Bundesamt für Landwirtschaft (Bundesamt) bezeichneten Daten zur Betriebsfläche, zum Tierbestand und zu den Arbeitskräften von Betrieben (Betriebsstrukturdaten); die Daten sind im Anhang 2 (Nummern I bis VI) aufgeführt;
b. Daten, die dem Vollzug des Landwirtschaftsgesetzes dienen, insbesondere Daten für die Gewährung von Beiträgen (Anhang 2, Nummern I–VI und VIII–XVII).
4Aufgehoben
5Die Administrationsstelle nach Artikel 12 der Milchpreisstützungsverordnung vom 25. Juni 20082 (Administrationssstelle Milch) erhebt: