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Vernehmlassung 2009/141: Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz · 71 Seiten

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Die Infrastrukturstrategie versteht sich als Komplement zur Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrates3. Auf die nationalen Infrastrukturnetze gemünzt, lauten ihre Ziele:

• Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Die nationalen Infrastrukturnetze sollen ihre Funktion zuverlässig, effizient und in einer Qualität erfüllen, die zur Wahrung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Wirtschaftsstandort und als Lebensraum erforderlich ist.

• Ökologische Verantwortung: Die nationalen Infrastrukturnetze sollen Natur und Landschaft schonen, Mensch und Umwelt nicht übermässig durch Lärm, Schadstoffe und Treibhausgase belasten und nicht mehr Ressourcen verbrauchen, als auf natürliche Weise regeneriert werden können.

• Gesellschaftliche Solidarität: Die nationalen Infrastrukturnetze sollen in sämtlichen Landesteilen für alle Bevölkerungsgruppen eine ausreichende Grundversorgung sicherstellen und dem Bedürfnis nach Sicherheit Rechnung tragen.

Zur Erreichung dieser Ziele spielen zahlreiche Instrumente eine wichtige Rolle: die Wirtschafts- und Sozialpolitik im Allgemeinen sowie die Politik der Grundversorgung (Service Public) im Besonderen, die Verkehrs-, Energie- und «information society»-Politik, die Regionalpolitik, die Raumplanung, der Umwelt- und Gesundheitsschutz, die internationalen Beziehungen usw. Der vorliegende Bericht kann nicht alle diese Elemente abdecken, dies würde seinen Rahmen bei weitem sprengen; stattdessen sei auf die entsprechenden Dokumente des Bundesrates verwiesen4. Die Infrastrukturstrategie als solche konzentriert sich auf die nationalen Infrastrukturnetze selbst5.

Infrastrukturnetze unterliegen wie alle anderen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Phänomene einem stetigen Wandel. Dies macht es schwierig, ihre Entwicklung auf lange Frist vorauszusehen. Gleichzeitig sind die meisten Infrastrukturnetze auf eine Nutzungsdauer von mehreren Jahrzehnten ausgelegt. Entsprechend weitsichtig muss ihre Planung erfolgen, sollen sie ihre Funktionen auch in einer ferneren Zukunft noch bedarfsgerecht erfüllen. Vor diesem Hintergrund muss der Zeithorizont der Infrastrukturstrategie so gewählt werden, dass genügend gesicherte und dennoch möglichst gehaltvolle Aussagen gemacht werden können. In Übereinstimmung mit vielen nationalen und internationalen Studien6 wählt der Bundesrat das Jahr 2030 als Zeithorizont der Infrastrukturstrategie. Er ist sich dabei der sehr unterschiedlichen Dynamik der einzelnen Infrastruktursektoren bewusst: während sich heute schon in recht scharfen Umrissen abzeichnet, über welche Strassen- und Schieneninfra-

3 Die Strategie zur Umsetzung des in der Bundesverfassung (Art. 2, 74) verankerten Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung wurde seit 1997 in mehreren Etappen entwickelt. Der aktuelle Stand findet sich im Bericht des Bundesrates vom 16. April 2008 «Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011».

4 Vgl. u.a. Bericht über die Grundversorgung in der Infrastruktur (2004); Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz (2004); Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (2004); Raumentwicklungsbericht (2005); Sachplan Verkehr (2006); Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz (1998/2006); Sachplan Übertragungsleitungen (2006); Europabericht (2006); Energieperspektiven 2035 (2007); Energiestrategie Schweiz (2008); Strategie Freizeitverkehr (2009).

5 Dies schliesst im Rahmen des Möglichen auch ausländische – d.h. europäische – Infrastrukturnetze von nationaler Bedeutung für die Schweiz mit ein.

6 vgl. z.B. OECD (2006/2007): «Infrastructure to 2030 - global infrastructure needs: prospects and implications for public and private actors»; EU Commission / DG EnTr (2008): «European Energy and Transport - Trends to 2030»; IEA (2008): «World Energy Outlook»; Booz Allen Hamilton (2007): «Lights! Water! Motion!»; CG/LA Infrastructure & Sterne Agee (2008): «Global Infrastructure Demand through 2030»; usw.