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Vernehmlassung 2009/141: Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz · 71 Seiten
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2 Die nationalen Infrastrukturnetze
2.1 Definition
Infrastrukturnetze im Sinne dieses Berichtes sind langlebige technische Anlagen, die der Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit grundlegenden Gütern wie Mobilität, Energie oder Kommunikation dienen. Solche Güter zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht nur für den Endkonsum, sondern für die Herstellung sämtlicher Produkte und Dienstleistungen einer Volkswirtschaft benötigt werden. Sie spielen daher eine fundamentale Rolle für die gesellschaftliche Wohlfahrt und sind entsprechend oft Gegenstand einer politisch definierten Grundversorgungspflicht.
Die nationalen Infrastrukturnetze, um die es in diesem Bericht geht, stellen die landesweit flächendeckende Versorgung sicher und unterstehen entweder ganz oder zu wesentlichen Teilen der Zuständigkeit des Bundes. Es handelt sich konkret um:
• das Nationalstrassennetz und das schweizerische Hauptstrassennetz
• das Schienennetz (ohne Trams und Bergbahnen)
• die Infrastruktur der zivilen Luftfahrt (Landesflughäfen und Flugsicherung)
• die Elektrizitäts-Infrastruktur (Kraftwerke und Hochspannungsleitungen)
• die Hochdruck-Gasleitungen
• die terrestrischen Telekommunikations- und Rundfunknetze
Nicht in dieser Liste enthalten sind lokale und regionale Infrastrukturnetze, die massgeblich im Zuständigkeitsbereich der Kantone und Gemeinden liegen, wie z.B. die Wasserversorgung, die Abwasser- und Abfallentsorgung, regionale und lokale Strassen, Regionalflughäfen, Tramnetze oder rein touristische Bahnlinien. Ebenfalls nicht Gegenstand dieses Berichtes sind internationale Infrastrukturnetze wie z.B. die Rheinschifffahrt oder die Telekommunikationssatelliten, die zwar eine grosse Bedeutung für die Versorgung der Schweiz haben, aber ausserhalb des unmittelbaren Einflussbereichs des Bundes liegen. Auf sie wird in einem speziellen Abschnitt (Kapitel 4.7) eingegangen. Weiter fehlt auch die Post, die normalerweise zu Infrastruktursektoren gezählt wird. Sie erfüllt zwar einen landesweiten Grundversorgungsauftrag, verfügt aber – abgesehen von Verteilzentren und Poststellen – über kein eigenes physisches Infrastrukturnetz. Die Post interessiert darum in erster Linie unter dem Aspekt der Grundversorgung (Service Public), zu dem sich der Bundesrat an anderer Stelle7 ausführlich geäussert hat. Schliesslich werden auch die Umwelt-Infrastrukturen (z.B. Lärm-, Hochwasser- und Lawinenschutz) nicht gesondert thematisiert8, wohl aber als Bestandteil der nationalen Infrastrukturnetze durch die Strategie mit erfasst.
Bei allen Infrastrukturen ist zu unterscheiden zwischen dem statischen Netz (der physischen Infrastruktur) und dem darauf ablaufenden dynamischen Prozess (der Dienstleistung). Beide Aspekte sind für die Beurteilung der Funktionalität von Infrastrukturen wichtig. Der Fokus dieses Berichtes liegt auf dem Netz; die Dienstleistung wird nur insoweit in Betracht gezogen, als dies für die Formulierung einer Strategie zur Entwicklung der Netze notwendig ist.
7 BBl 2004, Nr. 49, S. 4569 ff.
8 Mit diesem Thema befasst sich separate Studie des Bundesamts für Umwelt (2009): «Wiederbeschaffungswert der Umweltinfrastruktur - umfassender Überblick für die Schweiz»