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Vernehmlassung 2009/141: Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz · 71 Seiten

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• Raumplanung und Infrastrukturentwicklung aufeinander abstimmen

Eine nachhaltige Entwicklung setzt voraus, dass Infrastruktur- und Raumplanung eng aufeinander abgestimmt werden. Oberste Leitlinie stellt das Raumkonzept Schweiz dar. Dieses wirkt sich in erster Linie auf die besonders raumwirksamen Verkehrsinfrastrukturen aus106: Einerseits sollen die Knotenpunkte des «Städtenetzes Schweiz» effizient miteinander verbunden werden, anderseits soll die angestrebte Verdichtung der Siedlungsentwicklung auf bereits gut erschlossene Räume entlang bestehender Verkehrsachsen konzentriert werden. Beides erhöht den Druck auf die Verkehrsinfrastrukturen. Doch sowohl im dicht besiedelten Mittelland als auch im ökologisch sensiblen Alpenraum wird es immer schwieriger, Trassen für Verkehrsinfrastrukturen zu finden, die allen Anforderungen an Sicherheit, Umwelt-, Gesundheits- und Landschaftsschutz, Raumdynamik und Lebensqualität genügen. Oft besteht die einzig gangbare Lösung im Ausweichen unter die Erdoberfläche. Vielversprechend für die Zukunft wäre eine Bündelung der Infrastrukturnetze in speziell dafür reservierten Korridoren in den Sach- und Richtplänen. Die entsprechenden Trassen wären frühzeitig auszuscheiden und langfristig offen zu halten107. Angesichts der auch im Untergrund sich verstärkenden räumlichen Konflikte zwischen alternativen Nutzungen (Verkehrswege, Leitungen, Geothermie, Rohstoffgewinnung, geologische Tiefenlager für Nuklearabfälle, CO2-Senken) muss die Raumplanung künftig die vertikale Dimension stärker berücksichtigen108.

• Sicherheit und Umweltverträglichkeit verbessern

Von allen Infrastrukturnetzen gehen mehr oder minder grosse Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Menschen – sowohl der Nutzer wie auch unbeteiligter Dritter – sowie für die Qualität und Integrität der natürlichen Umwelt aus. Diese Risiken stellen eine wesentliche Restriktion für die künftige Entwicklung der Infrastrukturnetze dar und sind darum nach Massgabe der technischen Möglichkeiten und der wirtschaftlichen Verhältnismässigkeit zu begrenzen respektive zu minimieren. Das kann auf verschiedenen Wegen geschehen:

- Die private Forschung und Entwicklung im Bereich sicherer und umweltfreundlicher Technologien kann durch staatliche Grundlagenforschung sowie durch regulatorische Anreize zugunsten innovativer Produkte unterstützt werden.

- Die Sicherheit und Umweltverträglichkeit von neuen respektive sanierten Infrastrukturanlagen kann durch geeignete Wahl des Standorts bzw. der Linienführung sowie durch die bauliche Gestaltung und technische Ausrüstung (z.B. Lärmschutzwände, Flucht- und Rettungsstollen u.v.a.) stark beeinflusst werden.

- Die gesetzlichen Auflagen (z.B. die Kriterien der Umweltverträglichkeitsprüfung109) und Grenzwerte110 (z.B. für CO , Luftschadstoffe, elektromagnetische Strahlung) sind lau-2

fend dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen.

106 Im Sachplan Verkehr hat der Bundesrat die strategisch wichtigen Vorhaben der nationalen Strassen- und Schienennetze bis 2020 festgehalten und einer Nachhaltigkeitsbeurteilung unterzogen. Die Umsetzung des Sachplans muss in enger Abstimmung mit den kantonalen Richtplänen und Agglomerationsprogrammen sowie mit den einzelnen verkehrspolitischen Dossiers erfolgen. Vgl. Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (2006): Sachplan Verkehr, Teil Programm

107 Das gilt vor allem für Strassen und Schienen, Kabel und Rohrleitungen. Im Bereich der Energiegewinnung ist angesichts der Dezentralität von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Kleinwasserkraftwerke, Windturbinen und Solarzellenpanels mit einer zunehmenden räumlichen Ausbreitung der Infrastrukturen zu rechnen.

108 Vgl. Rapport der Eidgenössischen Geologischen Fachkommission EGK an den Bundesrat vom 2. März 2009.

109 Vgl. Art. 9 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (SR 814.01) respektive die darauf gestützte Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 19. Oktober 1988 (SR 814.011)