Vorlage
Vernehmlassung 2009/141: Bericht zur Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz · 71 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 51Fedlex · Vorlage
- 49 -
hende komparative Nachteile für die einheimischen Unternehmen abzuwenden. Angesichts der Rolle der Schweiz als «Infrastruktur-Drehscheibe» Europas darf davon ausgegangen werden, dass die EU ihrerseits an der Schaffung eines «level playing field» interessiert ist. Die Schweizer Infrastrukturunternehmen und ihre Aktionäre – d.h. in vielen Fällen die öffentliche Hand – sind herausgefordert, sich rechtzeitig mit allen strategischen Optionen mit Blick auf die zu erwartende Konsolidierung der europäischen Märkte auseinanderzusetzen.
• Mobilität verkehrsträgerübergreifend koordinieren
Der Verkehr muss gesamtheitlich konzipiert und organisiert werden, um die komparativen Vorteile der verschiedenen Verkehrsträger zu nutzen. Für massenhaft gleichgerichteten Punkt-zu-Punkt-Verkehr (z.B. in und zwischen Agglomerationen oder von Grenze zu Grenze) kommt vorzugsweise die Bahn zum Einsatz, während für die Erschliessung der Fläche und für die Feinverteilung von Personen und Gütern die Strasse besser geeignet ist. Bei der Planung der Verkehrswege sowie bei den konkreten Investitionsentscheidungen des Staates ist stets abzuwägen, welcher Verkehrsträger das geforderte Mobilitätsangebot am effizientesten bereitstellen kann112. In einem sehr dicht besiedelten Land wie der Schweiz mit hoher Verkehrsnachfrage und begrenzten Raumreserven ist es sowohl aus ökonomischen als auch aus ökologischen Gründen grundsätzlich sinnvoll, möglichst viel Verkehr auf der Schiene abzuwickeln, um die Strasse zu entlasten.
Damit die Verkehrsteilnehmer ihre Verkehrsmittelwahl tatsächlich an den komparativen Vorteilen der Verkehrsträger ausrichten können, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- leistungsfähige Schnittstellen, welche den reibungslosen Übergang zwischen den Infrastrukturnetzen ermöglichen (z.B. Güterterminals, Flughafenbahnhöfe, Park-&-Ride)
- lückenlose Transportketten, die die Flexibilität des öffentlichen Verkehrs erhöhen und unproduktive Wartezeiten minimieren (z.B. Taktfahrplan, Knotenprinzip, Tarifverbünde)
- preisliche Anreize, die möglichst kongruent mit den tatsächlichen volkswirtschaftlichen Kosten (einschliesslich externer Kosten) sind und möglichst unverzerrt die effektiven Kapazitätsknappheiten widerspiegeln (zeitlich und örtlich differenzierte Tarife)
• Langfristige Finanzierung sicherstellen
Infrastrukturen sind kostspielige und langlebige Kapitalgüter. Sie brauchen eine verlässliche Finanzierung über lange Zeiträume.
Die über den Markt finanzierten Infrastrukturnetze (Strom, Gas, Luftverkehr, Telekommunikation) werden auch in Zukunft über genügend private Investitionsmittel verfügen, sofern sie eine marktgerechte Rendite versprechen. Ob sie dies tun, hängt nicht zuletzt von den regulatorischen Rahmenbedingungen ab. Die Strom-, Gas-, Luftfahrt- und Telekommunikationsmärkte sind so zu regulieren, dass die dort tätigen Unternehmen die langfristig erforderlichen Investitionen zur Weiterentwicklung der Netze aus eigener Kraft finanzieren können.
112 Dieses Vorgehen entspricht seit Längerem bewährter Praxis. So konnte dank des Lötschberg-Basistunnels der NEAT auf die Rawil-Autobahn A6 verzichtet werden, und dank des Vereina-Tunnels erübrigte sich der wintersichere Ausbau der Flüela-Passstrasse; umgekehrt konnten dank des Autobahnbaus Relationen des öffentlichen Verkehrs wie z.B. Chur–Bellinzona, Fribourg–Bulle, Altdorf–Stans oder Yverdon–Vallorbe verwirklicht werden, die durch die Bahn nicht angeboten wurden. Auf einem ähnlichen Ansatz stützen sich auch die Planungen für die anstehende Totalsanierung des Gotthard-Strassentunnels.