Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/146: Bericht über ein Protokoll zur Änderung des Abkommens mit dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen · 8 Seiten
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Ausdehnung des Geltungsbereichs auf die Färöer Inseln an die Hand genommen werden.
4. Beurteilung und Schlussfolgerung
Die begrenzte Besteuerung von Dividenden auf Portfolioinvestitionen entspricht der schweizerischen Abkommenspolitik. Direktinvestitionen werden durch die Revision nicht tangiert und berechtigen weiterhin zur vollen Rückerstattung der Quellensteuer auf Dividenden. Gleiches gilt für Dividenden an Einrichtungen der Vorsorge. Hinsichtlich der Ruhegehälter konnte einem berechtigten Anliegen Dänemarks entgegengekommen werden, ohne jedoch die bereits heute in der Schweiz ansässigen dänischen Rentner zu beeinträchtigen. Die neue Bestimmung über den Informationsaustausch entspricht dem OECD-Standard und erfüllt die vom Bundesrat festgelegten Vorgaben. Mit der Aufnahme der Schiedsgerichtsklausel und der Bestimmung zur steuerlichen Berücksichtigung von Beitragszahlungen an die soziale und berufliche Sicherheit des anderen Vertragsstaates konnten zwei Anliegen der jüngeren schweizerischen Abkommenspolitik berücksichtigt werden. Im vorliegenden Protokoll konnte ein ausgewogenes Ergebnis erzielt werden, das zur weiteren positiven Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen beitragen wird.