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Vernehmlassung 2009/148: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer in Bezug auf den Ersatz von Nichteintretensentscheiden · 7 Seiten

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Anhang (Ziff. II)

Änderung bisherigen Rechts

Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG)3 wird wie folgt geändert:

Art. 76 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1, 2 (aufgehoben) und 5

1 Wurde ein erstinstanzlicher Weg- oder Ausweisungsentscheid eröffnet, so kann die zuständige Behörde die betroffene Person zur Sicherstellung des Vollzugs:

b. in Haft nehmen, wenn:

1. Gründe nach Artikel 75 Absatz 1 Buchstabe a, b, c, f, g oder h vorliegen,

2. Aufgehoben

5. auf das Asylgesuch nicht eingetreten wurde, der Wegweisungsentscheid in einem Empfangs- und Verfahrenszentrum eröffnet wird und der Vollzug der Wegweisung absehbar ist.

... Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

3 SR 142.20