Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/149: Verordnung über Änderungen im Bereich der Stempelabgaben und der Verrechnungssteuer · 6 Seiten
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Verordnung über Änderungen im Bereich der Stempelabgaben und der Verrechnungssteuer
1 Ausgangslage
Am 23. November 2009 hat der Vorsteher des Eidg. Finanzdepartements die Eidg. Steuerverwaltung beauftragt, bei den interessierten Kreisen, insbesondere bei den politischen Parteien sowie den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft, eine Anhörung zur Verordnung über Änderungen im Bereich der Stempelabgaben und der Verrechnungssteuer durchzuführen.
Ziel dieser Verordnungsänderungen ist es, die steuerlichen Rahmenbedingungen für konzerninterne Finanzierungsaktivitäten, wie z.B. das cash management, zu verbessern, damit diese Tätigkeiten und die damit verbundenen Arbeitsplätze vermehrt in der Schweiz angesiedelt werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, wird vorgeschlagen, in die Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStV) einen neuen Artikel 14a aufzunehmen. Dieser legt fest, dass Guthaben, welche unter Konzerngesellschaften bestehen, nicht als Kundenguthaben im Sinne des Verrechnungssteuergesetzes gelten. Deshalb unterliegen die Zinsen auf solchen Guthaben nicht der Verrechnungssteuer. In sinngemässer Weise soll die Verordnung über die Stempelabgaben (StV) mit einem neuen Artikel 15bis ergänzt werden. Guthaben zwischen Konzerngesellschaften sollen damit künftig auch von der Emissionsabgabe befreit sein.
Von der neuen Regelung ausgeschlossen sind schweizerische Konzerne, die für eine von einer ausländischen Tochtergesellschaft begebene Anleihe garantieren. Damit wird sichergestellt, dass es zu keiner Vermischung zwischen solchen mittels einer ausländischen garantierten Anleihe aufgenommenen Mitteln und den künftig steuerfreien Guthaben zwischen Konzerngesellschaften kommen kann. Das Anhörungsverfahren dauerte vom 23. Dezember 2009 bis am 29. Januar 2010. Bis zum 1. Februar 2010 gingen 21 Stellungnahmen ein.
2 Die eingegangenen Stellungnahmen (bis 1. Februar 2010)
Folgende Anhörungsteilnehmer haben Stellungnahmen eingereicht:
Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK);
Schweizerische Bankiervereinigung (SwissBanking);
SwissHoldings;
Schweizerischer Arbeitgeberverband (SAGV);
Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB);
Verband der Auslandbanken in der Schweiz (AFBS);
Herr Dr. A. Storck, Mitglied der Begleitkommission der UStR III;
Herr P. Spori, Walder Wyss & Partner, Rechtsanwälte, Zürich (WWP);
Schweizerische Treuhandkammer;
Centre Patronal (CP);
Schweiz. Verband der dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling (VEB);
Vereinigung Schweizerischer Handels- und Verwaltungsbanken (VHV);
Economiesuisse;
Verband Schweizerischer Kantonalbanken;
Grüne Partei der Schweiz;
Christlichdemokratische Volkspartei (CVP);
Schweiz. Volkspartei (SVP);
FDP.Die Liberalen;
Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP);
Schweizerischer Versicherungsverband (SVV);
Elektrizitäts-Gesellschaft Laufenburg AG.