Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/20: Dringliche Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) · 54 Seiten
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Zu Art. 62 und der Vertragsverlängerung der Franchise denken wir, dass dies eine weitere Bestrafung der Patientinnen und Patienten ist und deren wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit keine Rechnung trägt. Es gilt zu beachten, dass im letzten Jahrzehnt die Patientinnen und Patienten als schwächstes Glied in der Lobbykette im Gesundheitswesen übermässig belastet wurden, und dass die Schweiz gerade in der pro Kopf-Belastung der unteren und mittleren Einkommen bereits Weltmeister geworden ist.
Wir sehen eine Verbesserung der Solidarität in der Verbesserung des Risikoausgleichs im ambulanten Bereich, der nota bene auch im Bereich der Managed Care-Vorlage behandelt werden kann.
Bei der Praxisgebühr gibt es zwei Verlierer. Das sind einerseits die Hausärztinnen und Hausärzte, deren Verwaltungsaufwand erhöht wird. Andererseits sind dies nochmals die Patientinnen und Patienten, die ins Portemonnaie greifen müssen. Wir denken nicht, dass wir diese Probleme so einfach lösen können. Es wird fehlende Sofortzahlungen geben. Die Ausnahmeregelungen erachten wir, so wie sie vorgeschlagen wurden, als nicht befriedigend und auch nicht als sehr einfach und verwaltungsarm zu lösen.
Was Art. 39, die Leistungsaufträge für die Spitalambulatorien betrifft, so ist diese Materie eine komplexe. In der Vergangenheit führten eben gerade undurchdachte Fehlregulierungen zu diesem falschen Anreiz. Ich denke dabei an die Einführung der Globalbudgets in der stationären Behandlung ohne gleichzeitige Kostenbeteiligung an den ambulanten Spitalkosten. Es wurde für die Spitäler wichtig, die Spitalambulatorien auszubauen, nicht zuletzt auch aus finanziellen Gründen. Wir denken, dass in diesem Bereich eine Lösung erarbeitet werden muss, zusammen mit den Gesundheitsdirektoren und Gesundheitsdirektorinnen. Wir denken, dass sie zusammen mit der Ärzteschaft im Bereich der Regelung der Ärztedichte erarbeitet werden kann. Es gibt bis heute einige Kantone, die ihre ambulanten Leistungen über höhere Taxpunktwerte abgelten, als dies in den ärztlichen Praxen geschieht. Das widerspricht eigentlich der Grundidee des TARMED. Hier könnte Regelungsbedarf geltend gemacht werden. Regelungsbedarf könnte auch in der Art der Verlängerung des Zulassungsstopps geltend gemacht werden, wie die Vereinigung der Ärzte und Ärztinnen und die Gesundheitsdirektoren und Gesundheitsdirektorinnen es vorgeschlagen haben.
Die monatliche Datenübermittlung ans BAG erachten wir nicht als einen zentralen Punkt. Wenn die Verwaltungsaufgaben auf Seiten des Bundes mit zusätzlichen Ressourcen bestückt werden müssen, geschieht dies unserer Ansicht nach besser im Bereich der Aufsichtspflicht über die Krankenversicherungen als in der Erhöhung der Frequenz der Datenübermittlung und deren Auswertung, wie dies vorgeschlagen wird.
Zusammenfassend sind wir enttäuscht über dieses Vorgehen, welches wir als unseriöse Hau-Ruck-Übung beurteilen. Wir anerkennen aber, dass dies ein Versuch ist, einen Schritt weiter zu kommen, und dass es tatsächlich dringlichen Handlungsbedarf im Rahmen der notwendigen Prämienerhöhungen gibt, welche die Krankenkassen in Rechnung stellen werden müssen.
3. Versicherer
Stefan Kaufmann, santésuisse
Gerne nehmen wir Stellung zu diesem Gesetzesentwurf, den wir für prüfenswert erachten.
Zuerst haben wir eine Anmerkung zum vorgesehenen Zeitplan und der vorgesehenen Wirkung dieser Massnahmen auf der Zeitachse. In Anbetracht dessen, dass dieses Gesetzespaket, nachdem es verabschiedet ist, auch noch Verordnungsbestimmungen braucht, sind wir sehr skeptisch, wann diese Massnahmen tatsächlich dann wirken werden. Hier auch noch einmal der Hinweis auf das dringliche Verordnungspaket, dass Sie in Aussicht gestellt haben. Wir setzen ein gewisses Fragezeichen, wenn man den politischen Entscheidungsprozess anschaut.