Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/20: Dringliche Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) · 54 Seiten
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Noch eine Bemerkungen zu den offenbar erfolgreichen Daten aus Skandinavien: Ich möchte daran erinnern, dass Skandinavien ein sozialistisches Gesundheitswesen hat. Dort kann der Patient nicht aus viel mehr auswählen, als das, was ihm geboten wird. Dass dort Modelle wie diese Telefonberatung Erfolg haben, kann ich mir gut vorstellen. Aber in der Schweiz haben wir andere Verhältnisse.
Sollte das Bundesgesetz in der vorgesehenen Form verabschiedet werden, denke ich, dass wir von PULSUS bereit wären, ein Referendum zu unterstützen, gleich wer dieses ergreift. Wir wünschen dem Departementsvorsteher allerdings einen besseren Abgang.
Alexander Weber, Vertreter der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO
Ich möchte zwei Bemerkungen anbringen. Zuerst zur Praxisgebühr: Wir haben schon gehört, dass die administrativen Kosten steigen. Das ist klar. Es steigt aber auch das Ausfallrisiko, wenn das Geld nicht eingetrieben werden kann. Ich denke hier insbesondere an Unfälle, bei denen der Patient direkt zum Behandler geht. Wenn dieser das Geld dann nicht eingetrieben hat, liegt das Risiko beim ihm. Ich bin der Meinung, dass dieses Risiko abgegolten werden muss, ähnlich wie im Bereich der Bundessteuer, wo die Kantone für den Einzug dieser Gebühr entschädigt werden. Mindestens 30% dieser Gebühr müssten für die Administration vorab abgenommen werden. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass ein grosser Teil der KVG-Behandlungen Unfälle sind, die in Zahnarztpraxen behandelt werden. Hier stellt sich immer die Frage der Abgrenzung: Ist die Person nach KVG oder nach Unfallversicherungsgesetz gegen den Unfall versichert. Das ist in vielen Fällen zu Beginn gar nicht klar. Man weiss also nicht, ob man die Gebühr einkassieren muss oder nicht. Und wenn man das einkassierte Geld schlussendlich noch zurückschicken muss, sind die CHF 30.– durch die Administration bereits wieder weg.
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir insbesondere den Vorschlag bezüglich der längeren Vertragsdauer für spezielle Versicherungsformen unterstützen. Wir glauben, dass dieser Selbstbedienungsladen, bei dem man jedes Jahr eine andere Variante wählen kann, durchaus eingeengt werden darf.
Zur Telefontriage möchte ich dem Departementsvorsteher und den Politikern zu überlegen geben, dass es nicht sein kann, dass die Telefontriage bei der Krankenkasse – auch wenn sie bei Medgate angeboten wird – gratis ist. Wenn ich aber meinen Hausarzt anrufe, wird für dieses Situation die Praxisgebühr verrechnet. Das kann ja wohl nicht Sinn der Sache sein.
Ulrich Bürgi, Schweizerische Gesellschaft für Innere Medizin
Alles was sage wurde eigentlich schon gesagt. Ich melde mich nur noch, weil unsere Gesellschaft zusammen mit den Allgemeinmedizinern einen grossen Teil der Hausärzte vertritt.
Aus unserer Sicht können wir die Monitoringmassnahmen unterstützen. Die Verlängerung der Vertragsdauer auch. Mit der Telefonberatung leben wir schon fast. Wir glauben allerdings, dass die ideale Telefonberatung zwischen Patient und Hausarztnetz stattfindet. Schwierigkeiten haben wir mit der Behandlungsgebühr von CHF 30.–. Wir fürchten, dass es grosse administrative Umtriebe geben wird. Wir können uns vorstellen, dass es nur vorübergehend wirkt, wie das vorhin bereits aufgezeigt wurde. Wir hätten gerne an einem allgemeinen, grösseren Paket mitgearbeitet als an Einzelpunkten.
Beatrice Mazenauer, Spitex
Generell sind wir der Meinung, dass Notrecht nicht adäquat ist. Dies aus vier Gründen. Die Wirkung für 2010 ist zweifelhaft. Die Mitwirkung im parlamentarischen Prozess ist beschränkt. Verschiedene