Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/20: Dringliche Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) · 54 Seiten

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Sollte die Regelung der Tätigkeit der Spitäler im ambulanten Bereich ohne objektive und realisierbare, kontrollierbare Kriterien aufgenommen werden, dann ist diese Regelung ein Blankoscheck und muss von uns klar abgelehnt werden.

Was die Tarifsenkung bei überdurchschnittlichen Kostenentwicklungen betrifft: Hier bedauern wir, dass ausdrücklich nur die Kantone angefragt werden sollen. Wieso wollen Sie hier nicht auch die Leistungserbringer durchaus einmal zu Rate ziehen?

Bei den Prämienverbilligungen sind wir der Meinung, dass diese ausdrücklich kontraproduktiv sind, weil sie eben gerade die Stärkung der Eigenverantwortung, auf die der Behandlungsbeitrag abzielt, im Grunde genommen wieder neutralisieren.

Wir werden morgen an unserer Vorstandsitzung die entsprechende schriftliche Eingabe noch ergänzen.

Walter Häcki, PULSUS

Wir sind eine Vereinigung, die sich für eine freie, sozial verantwortbare Medizin einsetzt und haben insgesamt etwa 7’000 Mitglieder, Kollektivmitglieder inklusive. Wie alle hier im Saal haben wir wenig Zeit gehabt, uns die Massnahmen anzusehen. Diese Stellungnahme ist also provisorisch.

Wir stellen fest, dass hier mit Eile eine Vorlage durchgeboxt werden soll, zu der man eigentlich alle Daten und Prognosen schon gekannt hat. In jedem Bereich, auch im spitalambulanten, ist das Wachstum schon seit zehn Jahren da. Das Wachstum hat sich ziemlich konstant zwischen 10% und 20% jährlich entwickelt. Man weiss schon lange, wo Veränderungen stattfinden, wo die Entwicklung stattfindet. Aber man hat diese Entwicklung so gewollt, wie verschiedene Redner heute bereits bemerkt haben. Wir vermuten, dass die Verwerfungen, die jetzt zu diesem notfallmässigen Handeln führen, durch die Finanzmärkte ausgelöst wurden. Wahrscheinlich wurden Reserven verloren oder annulliert, je nach Versicherer. Sollte es jedoch der Fall sein, dass die Versicherungen vom Bundesamt selbst angehalten wurden, mehr als nur mündelsichere Anlagen zu tätigen, dann fragen wir uns, ob hier der richtige Ansprechpartner ist, um die Probleme zu lösen.

Die Ärzteschaft hat in den letzten fünfzehn Jahren stark unter den Entwicklungen im Gesundheitswesen gelitten, vor allem in der ambulanten Praxis. Wir wissen alle, dass die ambulante Praxis die effizienteste Behandlungsform ist, auch für Notfälle, wenn sie dort erledigt werden können. Der zweite Schritt zum Spital kann dann nötig werden, ist so aber besser gelöst. In diesem Zusammenhang lehnen wir die Massnahmen ab, die den Besuch der Praxen reduzieren wollen. Daher lehnen wir diese Kostenpauschale ab. In Deutschland hat die Kostenpauschale am Anfang eine gewisse Wirkung gehabt. Diese wurde dann ausgeglichen und es war nichts mehr zu sehen davon. Wie vorhin schon gesagt wurde hat die Kostenpauschale viel Aufwand mit sich gebracht. Ich denke, das lässt sich so nicht durchführen.

Zum Datenstrom an die Versicherer: Ich befürchte, dass wenn die Daten monatlich beim Bundesamt landen, sich dort noch hektischere Aktivitäten entfalten. Dem möchte ich lieber vorbeugen. Die Versicherer sind selbst in der Lage, ihre Kassenhaltung zu beurteilen.

Zu den Tarifen: Wir lehnen diese Kompetenzzuweisung an den Bundesrat kategorisch ab. Tarife und Kostenentwicklung sind Sache der Tarifpartner. Hier soll in keiner Form interveniert werden können.

Bei den Verlängerungen der Versicherungsverhältnisse muss man gründlich anschauen, was sinnvoll ist, und was nicht. In Bezug auf die zwei Jahre haben wir unsere Meinung noch nicht gemacht. Aufgrund der Voten, die ich heute gehört habe, kann man dazu auch kritisch Stellung nehmen, zumindest zu der Form, in der diese Massnahme vorgeschlagen wurde.

Telefondienst ist Sache der Versorgung und muss von Ärzten oder Pflegenden durchgeführt werden, wie das jetzt bereits schon gemacht wird. Ich denke nicht, dass dies zur Steuerung der Behandlung im Sinne der Krankenversicherung durchgeführt werden kann. Dies muss anderen Organisationen überlassen werden.