Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/21: Zweitwohnungen, Planungshilfe für die kantonale Richtplanung · 7 Seiten

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Bundesamt für Raumentwicklung ARE / Anhörung Planungshilfe Zweitwohnungen Ergebnisbericht 11. Dezember 2009

auf kommunaler Ebene getroffen werden, aus überkommunaler Sicht beurteilt werden kann (VD, SL, Pro Natura, WWF, VCS, GPS).

Vermisst werden Hinweise und Beispiele über die Anwendung von Zweitwohnungsvorschriften im Altbaubestand und im weitgehend überbauten Gebiet. Vielen Gemeinden sei nicht bekannt, dass Zweitwohnungsvorschriften in bestehenden Bauzonen auch nachträglich eingeführt werden können, wobei für die bestehenden Nutzungen eine Bestandesgarantie gelte und die neuen Regelungen für Neubauten, Umnutzungen, Umbauten oder Gebäudeerweiterungen gelten würden (SAB, VLP).

Um die Gleichbehandlung und die Rechtssicherheit zu gewährleisten, wird es für die Umsetzung vieler der im Entwurf der Planungshilfe vorgeschlagenen Massnahmen notwendig sein, einen Nutzungskataster zu führen und Wohnungen mit einer Erstwohnungs- oder Bewirtschaftungspflicht im Grundbuch einzutragen. Das für den Vollzug unerlässliche Instrumentarium sollte unbedingt in der Planungshilfe dargestellt werden (BE).

Es solle geprüft werden, ob der Werkzeugkasten in einer separaten Broschüre zu publizieren sei (SECO).

4 Generelle Anregungen und Verbesserungsvorschläge

Einige Vernehmlasser würden es begrüssen, wenn das ARE mit der Planungshilfe einen Erfahrungsaustausch zwischen dem Bund, den betroffenen Kantonen und Gemeinden fördern würde und eine gute Zusammenarbeit im Vordergrund stehen würde (OW, NW, TI, FER, CP, uspi).

Mit einer Sammlung von innovativen Beispielen und Erfolgsfaktoren könnte den Kantonen und Gemeinden ein Impuls gegeben werden, ebenfalls aktiv zu werden. Beispielhafte Lösungsansätze könnten auch mit Blick über die Landesgrenze gefunden werden (SAB, KPK, FSU, ENHK, Davos).

Bei einer Aufhebung der Lex Koller würde sich vielmehr die Frage nach preistreibenden Liegenschaftskäufen durch Ausländer in den Zürichseegemeinden sowie im Bezirk Küssnacht stellen. Wertvoll wäre hierzu eine Studie, welche die Realisierbarkeit verschiedener Massnahmen und deren Wirkung in Städten und Agglomerationen prüft (SZ).

Die Verkehrsproblematik sei in die Methodik einzubeziehen. Im Rahmen des Agglomerationsprogramms habe der Bund zu Recht auf eine Abstimmung von Siedlung und Verkehr geachtet. Zweitwohnungen verursachen zu Spitzenverkehrszeiten wie Ferienbeginn und Wochenenden grosse und gebündelt auftretende Verkehrsaufkommen (ZH).

5 Schlussbemerkungen und weiteres Vorgehen

Die Stellungnahmen zeigen, dass sich zahlreiche Vernehmlasser differenziert mit dem Entwurf der Planungshilfe auseinandergesetzt haben. Der vorliegende Bericht soll eine repräsentative Übersicht über die einzelnen Bemerkungen vermitteln und gleichzeitig die Hinweise bündeln, damit die Planungshilfe zielgerichtet überarbeitet werden kann. Es war indessen nicht möglich, auf alle Einzelheiten einzugehen.

Das ARE beabsichtigt, die Planungshilfe bis zu Beginn des Jahres 2010 zu überarbeiten und diese im kommenden Frühjahr in drei Sprachen zu publizieren. Bei der Überarbeitung wird, wie es bereits beim Entwurf der Planungshilfe der Fall war, die Mitwirkung von betroffenen Kantonen, Bundesstellen und Fachpersonen aus dem Bereich Tourismus gesucht werden.

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