Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/28: Teilrevision der Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV) und der Verordnung des EDI über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV-EDI) · 3 Seiten
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Erläuterungen zur Teilrevision der Verordnung des EDI vom 14. Februar 2007 über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV-EDI, SR 810.122.122)
Entwurf Anhörung November 2009
1 Ausgangslage
Eines der Hauptziele des Bundesgesetzes vom 8. Oktober 20041 über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) und seiner Ausführungsverordnung vom 14. Februar 20072 (GUMV) ist die Sicherung der Qualität der Durchführung von genetischen Untersuchungen beim Menschen. Um die Qualität der Durchführung von zyto- und molekulargenetischen Untersuchungen sowie deren Interpretation zu gewährleisten, ist eine entsprechende Qualifikation der Laborleiterin bzw. des Laborleiters Voraussetzung. Zugelassen für die Durchführung aller zyto- und molekulargenetischen Untersuchungen sind Spezialistinnen und Spezialisten für medizinisch-genetische Analytik FAMH (Art. 11 Abs. 1 GUMV). Gestützt auf Artikel 11 Absatz 2 GUMV führt die GUMV-EDI in ihrem Anhang zudem abschliessend diejenigen Untersuchungen auf, die von Laborleitenden mit anderen Weiterbildungstiteln durchgeführt werden dürfen. Bis anhin richteten sich die aufgeführten Untersuchungen nach dem Kapitel Genetik der Analysenliste (Anhang 3 zur Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 19953 (KLV)), mit Ausnahme der molekulargenetischen Untersuchungen, die von den Fachärztinnen und Fachärzten für Pathologie FMH mit Schwerpunkt Molekularpathologie durchgeführt werden dürfen.
Während den ersten beiden Jahren des Vollzugs hat sich herausgestellt, dass einige Positionen im Anhang der GUMV-EDI angepasst werden müssen.
2 Erläuterung zur Revision
2.1 Krebs-Syndrome
Die erste zu revidierende Position im Anhang der GUMV-EDI betrifft familiäre Prädispositionen zu Krebserkrankungen, die durch direkte oder indirekte Mutationsanalyse detektiert werden können.
Es ist festzuhalten, dass das Entwicklungspotential für therapeutische Entscheide bei molekularpathologischen Abklärungen gross ist. Durch das Cancer Genome Project werden laufend neue Erkenntnisse gefunden zu Genen, die im Zusammenhang mit Krebserkrankungen stehen. Eine abschliessende Liste der jeweiligen Krebs-Syndrome, resp. der familiären Prädispositionen, so wie sie momentan in der GUMV-EDI steht, ist somit nicht sinnvoll, weil sie jeweils innert Kürze überholt und somit immer lückenhaft ist.
Deshalb scheint es angebracht, im Sinne eines gemeinsamen Nenners für die betroffenen molekulargenetischen Untersuchungen eine allgemeingültige Formulierung zu wählen. Die Untersuchungen im Bereich der Krebs-Syndrome werden weiterhin für Spezialistinnen und
1 SR 810.12
2 SR 810.122.1
3 SR 832.112.31
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