Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/28: Teilrevision der Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV) und der Verordnung des EDI über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV-EDI) · 3 Seiten
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Entwurf Anhörung November 2009
2.3 Untersuchungen von Blutgruppen und Gewebemerkmalen im Rahmen der Abklärung einer Erbkrankheit oder einer Krankheitsveranlagung
Gestützt auf die Empfehlung 2/20085 der GUMEK zur Revision von Art. 4 GUMV werden Bestimmungen von Gewebemerkmalen und Blutgruppen, die zur Abklärung einer Erbkrankheit oder einer Krankheitsveranlagung durchgeführt werden, neu der Bewilligungspflicht unterstellt (siehe auch Erläuterungen zur Teilrevision der GUMV). Dies betrifft zur Zeit insbesondere die HLA-Typisierung im Zusammenhang mit Krankheiten wie Narkolepsie, Zöliakie oder rheumatoide Arthritis.
Aufgrund der Anforderungen an die Interpretation der Ergebnisse soll die Durchführung von diagnostischen Untersuchungen von Gewebemerkmalen und Blutgruppen Laborleiterinnen und Laborleitern vorbehalten bleiben, die sich über einen der folgenden Titel ausweisen können:
− Spezialist/in für medizinisch-genetische Analytik FAMH
− Spezialist/in für hämatologische Analytik FAMH
− Spezialist/in für klinisch-immunologische Analytik FAMH
− Spezialist/in für labormedizinische Analytik FAMH (pluridisziplinär)
Damit das durchführende Labor den Zweck erkennen kann, weshalb eine Blutgruppe oder ein Gewebemerkmal untersucht werden soll, ist dem Labor bei der Auftragserteilung die eindeutige Indikation mitzuteilen. Die GUMEK empfiehlt, dass das Laboratorium dem veranlassenden Arzt oder der veranlassenden Ärztin Informationen über mit Gewebemerkmalen (oder auch Blutgruppen) assoziierten Krankheiten ausschliesslich dann übermittelt, wenn im Auftragsformular ausdrücklich danach gefragt wurde.
3 Auswirkungen
Durch die Teilrevision der GUMV-EDI wird die Qualität der genetischen Untersuchungen weiterhin in hohem Masse gewährleistet und das Angebot der genetischen Untersuchungen kann dem aktuellen Wissensstand und den jeweiligen Therapiemöglichkeiten laufend angepasst werden. Die diagnostischen Entwicklungen sowohl bei den Krebs-Syndromen, bei der Pharmakogenetik wie auch bei den Untersuchungen von Blutgruppen und Gewebemerkmalen sind zu beobachten und die Regelungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Weder für die Kantone, noch für den Bund oder die Volkswirtschaft sind Auswirkungen erkennbar.
Mit der Inkraftsetzung der Analysenliste vom 1. Juli 2009 wird die Abrechnung einiger genetischer Untersuchungen auf Spezialistinnen und Spezialisten für medizinisch-genetische Analytik FAMH eingeschränkt. Mit Blick auf die Versorgungssicherheit wird auf eine diesbezügliche Anpassung der GUMV-EDI vorläufig verzichtet.
Die Inkraftsetzung der teilrevidierten GUMV-EDI ist zeitgleich mit der Teilevision GUMV auf den 1. August 2010 geplant.
5 Siehe http://www.bag.admin.ch/gumek (Stellungnahmen und Empfehlungen)
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