Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/28: Teilrevision der Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV) und der Verordnung des EDI über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV-EDI) · 7 Seiten
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2.2.4 Typisierung von Blutgruppen und Gewebemerkmalen
Entsprechend ihrer Stellungnahme zu Artikel 4 GUMV hebt SGIM noch einmal hervor, dass die Bewilligungspflicht der Typisierung von Blutgruppen oder Gewebemerkmalen im Rahmen der Abklärung einer Krankheitsveranlagung nicht als notwendig erscheint.
Es wird bemängelt, dass die Fachbereiche Klinische Chemie (SGKC, FAMH, SGIM) und Molekularpathologie (SGIM) nicht für die Typisierung von Blutgruppen und Gewebemerkmalen im Rahmen der Abklärung einer Erbkrankheit oder einer Krankheitsveranlagung zugelassen sind.
2.2.5 Weitere Bemerkungen
Mis schlägt vor, "Genetische Untersuchungen zur Bestimmung von Stoffwechselvarianten, zur Abklärung von Stoffwechselvarianten, zur Abklärung einer behandelbaren Erbkrankheit oder einer behandelbaren Krankheitsveranlagung insbesondere zur Frühdiagnose dieser Störungen" für die Fachbereiche Klinische Chemie, Hämatologie, Klinische Immunologie (inkl. Pluridisziplinärer Titel) zuzulassen.