Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/29: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) · 54 Seiten
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Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG)
Anhang 3: Textvorschläge der Vernehmlassungsteilnehmer
SSES, Pro Velo, Institutionen."
SUB, Fussgänger,
equiterre, eartheffect,
baslerappell)
6
6 FFGS "Er fördert die kritische Auseinandersetzung betreffend Nutzen und Risiken neuer Technologien und Innovationen zwischen (den Akteuren der) Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft"
Artikel 17 Förderung der anwendungsorientieren Forschung und Entwicklung
Gr. Teilnehmer Textvorschlag
5 ETH-Rat Titel des Artikels: "Förderung der wissenschaftsbasierten Innovation."
5 KFH Titel des Artikels: "Förderung der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung."
1
5 ETH-Rat "Der Bund fördert Projekte der anwendungsorientierten Forschung durch Beiträge an
Hochschulforschungsstätten und andere nicht kommerziell ausgerichtete Forschungsstätten"
1
5 SASSA "La Confédération peut encourager des projets de recherche orientée vers la pratique appliquée et
de développement en allouant des contributions à des établissements de recherche universitaire et à d’autres établissements de recherche sans but lucratif."
1
7 GWFI "Der Bund kann Projekte der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung durch Beiträge an
Hochschulforschungs- und andere nicht kommerziell ausgerichtete Forschungsstätten."
Forschungspartner fördern."
2
5 CRUS a. "Le projet est mené conjointement avec un ou plusieurs partenaires privés ou publics chargés de la
mise en valeur conformément à l’art. 47 al. 2 litt.c."
2
1 BE b. "Eine wirkungsvolle Umsetzung der Forschungsresultate am Markt kann erwartet werden."
2
1 SO b. "Eine wirkungsvolle wirtschaftliche oder gesellschaftliche Verwertung der Forschungsergebnisse
kann erwartet werden."
2
1 BS b. "Eine wirkungsvolle wirtschaftliche, kulturelle oder gesellschaftliche Verwendung der
Forschungsergebnisse kann erwartet werden."
2
1 SG b. "Eine wirkungsvolle wirtschaftliche oder gesellschaftliche Umsetzung der Forschungsresultate
kann erwartet werden."
2
1 GE b. "une commercialisation efficace, ainsi qu'un bienfait sociétal des résultats de la recherche peut
être escomptée"
2
5 ETH-Rat b. "Eine wirkungsvolle Umsetzung der Forschungsresultate am Markt kann erwartet werden."
(auch: KFH, KHS,
SASSA, Fussgänger)
2
5 SASSA d. "...Le Conseil fédéral peut prévoir des exceptions à cette condition dans l’ordonnance, notamment
(auch: HES-SO) pour des organismes à but non-lucratif." 2
7 SAGUF f. "Eine kriteriengestützte Prüfung des Projekts keine Gefährdung der nachhaltigen Entwicklung ergeben hat." 2
7 HPG f. "Aufgrund einer kriteriengestützten Prüfung ist keine Gefährdung der nachhaltigen Entwicklung zu erwarten." 2
7 eco-net f. "Wenn aufgrund einer kriteriengestützen Prüfung keine Gefährdung der Nachhaltigkeit zu erwarten ist."
3
7 GWFI "... fördern, wenn sie von Hochschulforschungs- oder anderen nicht kommerziell ausgerichteten
geeigneten Forschungsstätten realisiert werden ..."
7 HPG "... Beitrag zur nachhaltigen Ressourcennutzung zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten."
4
7 SAGUF "... Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung (u.a. effiziente Ressourcennutzung) leisten."
Anhang 3: 9/17