Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/29: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) · 54 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG)

Anhang 3: Textvorschläge der Vernehmlassungsteilnehmer

SSES, Pro Velo, Institutionen."

SUB, Fussgänger,

equiterre, eartheffect,

baslerappell)

6

6 FFGS "Er fördert die kritische Auseinandersetzung betreffend Nutzen und Risiken neuer Technologien und Innovationen zwischen (den Akteuren der) Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft"

Artikel 17 Förderung der anwendungsorientieren Forschung und Entwicklung

Gr. Teilnehmer Textvorschlag

5 ETH-Rat Titel des Artikels: "Förderung der wissenschaftsbasierten Innovation."

5 KFH Titel des Artikels: "Förderung der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung."

1

5 ETH-Rat "Der Bund fördert Projekte der anwendungsorientierten Forschung durch Beiträge an

Hochschulforschungsstätten und andere nicht kommerziell ausgerichtete Forschungsstätten"

1

5 SASSA "La Confédération peut encourager des projets de recherche orientée vers la pratique appliquée et

de développement en allouant des contributions à des établissements de recherche universitaire et à d’autres établissements de recherche sans but lucratif."

1

7 GWFI "Der Bund kann Projekte der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung durch Beiträge an

Hochschulforschungs- und andere nicht kommerziell ausgerichtete Forschungsstätten."

Forschungspartner fördern."

2

5 CRUS a. "Le projet est mené conjointement avec un ou plusieurs partenaires privés ou publics chargés de la

mise en valeur conformément à l’art. 47 al. 2 litt.c."

2

1 BE b. "Eine wirkungsvolle Umsetzung der Forschungsresultate am Markt kann erwartet werden."

2

1 SO b. "Eine wirkungsvolle wirtschaftliche oder gesellschaftliche Verwertung der Forschungsergebnisse

kann erwartet werden."

2

1 BS b. "Eine wirkungsvolle wirtschaftliche, kulturelle oder gesellschaftliche Verwendung der

Forschungsergebnisse kann erwartet werden."

2

1 SG b. "Eine wirkungsvolle wirtschaftliche oder gesellschaftliche Umsetzung der Forschungsresultate

kann erwartet werden."

2

1 GE b. "une commercialisation efficace, ainsi qu'un bienfait sociétal des résultats de la recherche peut

être escomptée"

2

5 ETH-Rat b. "Eine wirkungsvolle Umsetzung der Forschungsresultate am Markt kann erwartet werden."

(auch: KFH, KHS,

SASSA, Fussgänger)

2

5 SASSA d. "...Le Conseil fédéral peut prévoir des exceptions à cette condition dans l’ordonnance, notamment

(auch: HES-SO) pour des organismes à but non-lucratif." 2

7 SAGUF f. "Eine kriteriengestützte Prüfung des Projekts keine Gefährdung der nachhaltigen Entwicklung ergeben hat." 2

7 HPG f. "Aufgrund einer kriteriengestützten Prüfung ist keine Gefährdung der nachhaltigen Entwicklung zu erwarten." 2

7 eco-net f. "Wenn aufgrund einer kriteriengestützen Prüfung keine Gefährdung der Nachhaltigkeit zu erwarten ist."

3

7 GWFI "... fördern, wenn sie von Hochschulforschungs- oder anderen nicht kommerziell ausgerichteten

geeigneten Forschungsstätten realisiert werden ..."

7 HPG "... Beitrag zur nachhaltigen Ressourcennutzung zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten."

4

7 SAGUF "... Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung (u.a. effiziente Ressourcennutzung) leisten."

Anhang 3: 9/17