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Vernehmlassung 2009/34: Totalrevision der Futtemittelverordnung und der Futtermittelbuchverordnung · 82 Seiten
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Futtermittelbuch-Verordnung FMBV 916.307.1
b. Federmehl (Produkt, das durch Hydrolyse, Trocknen und Mahlen von Ge-
flügelfedern gewonnen wird);
c. Tierfett, das aus gesundheitsschädlichen Teilen des Schlachttierkörpers ext-
rahiert wurde (Produkt, das als Nebenprodukt bei der Gewinnung von Fleischmehl anfällt);
d. Gelatine aus Abfällen von Wiederkäuern (Produkt, das durch teilweise Hyd-
rolyse des Kollagens von Haut, Bindegewebe und Knochen gewonnen wird);
e. Fleischknochenmehl (Produkt, das durch Trocknen und Mahlen sowie Teil-
entfetten von knochenreichen Fleischteilen warmblütiger Landtiere aus Schlachthöfen und Fleischverarbeitungsbetrieben gewonnen wird);
f. Fleischmehl (Produkt, das durch Trocknen, Mahlen und Teilentfetten von
Abfällen von Schlachthöfen und der Fleischindustrie gewonnen wird);
g. Futterknochenschrot (Produkt, das durch Trocknen und Zerkleinern von
weitgehend entfetteten Knochen warmblütiger Landtiere gewonnen wird);
h. Geflügelschlachtabfälle getrocknet (Produkt, das durch Trocknen und Mah-
len von Abfällen von geschlachtetem Geflügel gewonnen wird);
i. Griebenkuchen (Produkt aus den Rückständen der Talg- und Fettgewinnung
aus tierischen Produkten);
j. Griebenmehl (Produkt, das aus Rückständen der Fettgewinnung aus tieri-
schen Produkten gewonnen wird);
k. Knochenfuttermehl (Produkt, das durch Mahlen von entfetteten, entleimten
und sterilisierten Knochen gewonnen wird;
l. Hanf oder Produkte davon in jeder Form oder Art.