Vorlage

Vernehmlassung 2009/34: Totalrevision der Futtemittelverordnung und der Futtermittelbuchverordnung · 82 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 69Fedlex · Vorlage

Futtermittelbuch-Verordnung FMBV 916.307.1

b. Federmehl (Produkt, das durch Hydrolyse, Trocknen und Mahlen von Ge-

flügelfedern gewonnen wird);

c. Tierfett, das aus gesundheitsschädlichen Teilen des Schlachttierkörpers ext-

rahiert wurde (Produkt, das als Nebenprodukt bei der Gewinnung von Fleischmehl anfällt);

d. Gelatine aus Abfällen von Wiederkäuern (Produkt, das durch teilweise Hyd-

rolyse des Kollagens von Haut, Bindegewebe und Knochen gewonnen wird);

e. Fleischknochenmehl (Produkt, das durch Trocknen und Mahlen sowie Teil-

entfetten von knochenreichen Fleischteilen warmblütiger Landtiere aus Schlachthöfen und Fleischverarbeitungsbetrieben gewonnen wird);

f. Fleischmehl (Produkt, das durch Trocknen, Mahlen und Teilentfetten von

Abfällen von Schlachthöfen und der Fleischindustrie gewonnen wird);

g. Futterknochenschrot (Produkt, das durch Trocknen und Zerkleinern von

weitgehend entfetteten Knochen warmblütiger Landtiere gewonnen wird);

h. Geflügelschlachtabfälle getrocknet (Produkt, das durch Trocknen und Mah-

len von Abfällen von geschlachtetem Geflügel gewonnen wird);

i. Griebenkuchen (Produkt aus den Rückständen der Talg- und Fettgewinnung

aus tierischen Produkten);

j. Griebenmehl (Produkt, das aus Rückständen der Fettgewinnung aus tieri-

schen Produkten gewonnen wird);

k. Knochenfuttermehl (Produkt, das durch Mahlen von entfetteten, entleimten

und sterilisierten Knochen gewonnen wird;

l. Hanf oder Produkte davon in jeder Form oder Art.