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Vernehmlassung 2009/35: Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung · 105 Seiten

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Pflanzenschutzmittel 916.161

c. Anträge auf Genehmigung, Überprüfung oder Neubewertung von Stoffen, bei denen Vollständigkeit gemäss Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 33/2008 der Kommission55 vor dem ...56 festgestellt wurde.

3. Abschnitt: Inkrafttreten

Art. 87

1 Diese Verordnung tritt unter Vorbehalt von Absatz 2 am 1. Juni 2011 in Kraft57.

2 Die Artikel 9 und 10, Artikel 29 Absatz 4 und 5 sowie die Artikel 31, 46, 47 und

69 treten am 1. Juni 2010 in Kraft.

55Richtlinie (EG) Nr. 33/2008 der Kommission vom 17. Januar 2008 mit Durchführungsbe-

stimmungen zur Richtlinie 91/414/EWG des Rates in Bezug auf ein reguläres und ein beschleunigtes Verfahren für die Bewertung von Wirkstoffen im Rahmen des in Artikel 8 Absatz 2 dieser Richtlinie genannten Arbeitsprogramms, die nicht in Anhang I dieser Richtlinie aufgenommen wurden, ABl. L 15 vom 18. Januar 2008, S. 5.

56Anmerkung: Gleiche Frist wie in der Verordnung des Europäischen Parlaments und des

Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

57Anmerkung: Vorausgesetzt die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates

über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ist zu diesem Zeitpunkt anwendbar