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Vernehmlassung 2009/35: Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung · 105 Seiten
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Pflanzenschutzmittel 916.161
b. Der Anwender oder die Anwenderin muss während des Ausbringens in einer geschlossenen Kabine arbeiten[mit Klimaanlage/Luftfiltersystem].
c. Die persönliche Schutzausrüstung kann durch technische Schutzmassnahmen ersetzt werden, wenn diese ein gleichwertiges oder höheres Schutzniveau bieten.
Code Besondere Bestimmungen Zuteilungskriterien für Standardsätze
SPo 1 Nach Kontakt mit der Dieser Satz sollte bei Pflanzenschutzmitteln
Haut zuerst das Mittel mit verwendet werden, deren Inhaltsstoffe heftig einem trockenen Tuch mit Wasser reagieren können, wie beispielsentfernen und dann die weise Zyanidsalze oder Aluminiumphosphid. Haut mit reichlich Wasser
abspülen.
SPo 2 Die gesamte Schutz- Dieser Satz wird empfohlen, wenn Schutz-
kleidung muss nach kleidung zum Schutz der Anwender und Gebrauch gewaschen Anwenderinnen erforderlich ist. Er ist für werden. alle als T oder T+ eingestuften Pflanzenschutzmittel vorgeschrieben.
SPo 3 Nach Anzünden des Dieser Satz kann für Pflanzenschutzmittel,
Mittels Rauch nicht ein- die zur Begasung eingesetzt werden, in den atmen und die behandelte Fällen verwendet werden, in denen eine Fläche sofort verlassen. Atemschutzmaske nicht zwingend vorgeschrieben ist.
SPo 4 Der Behälter muss im Dieser Satz sollte für Pflanzenschutzmittel
Freien und Trockenen mit Wirkstoffen verwendet werden, die geöffnet werden. heftig mit Wasser oder feuchter Luft reagieren können, wie z.B. Aluminiumphosphid, oder die spontane Verbrennungen verursachen können, wie z.B. (Alkylenebis-)
Dithiocarbamate. Er kann auch bei flüchtigen Erzeugnissen verwendet werden, die mit R20, R23 oder R26 eingestuft sind. In einzelnen Fällen sind Fachleute zu konsultieren um zu prüfen, ob die Eigenschaften der Zubereitung und die Verpackung schädlich für den Anwender oder die Anwenderin sein könnten.