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Vernehmlassung 2009/35: Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung · 105 Seiten

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Pflanzenschutzmittel 916.161

Code Besondere Bestimmungen Zuteilungskriterien für Standardsätze

SPe 3 Zum Schutz von [Gewäs- Dieser Satz sollte verwendet werden, um

serorganismen / Nicht- Nichtzielpflanzen, Nichtzielarthropoden zielpflanzen / Nichtzie- und/oder Gewässerorganismen zu schützen, larthropoden / Insekten] wenn eine Prüfung gemäss den einheitlichen eine unbehandelte Puffer- Grundsätzen zeigt, dass für eine oder mehzone von (genaue Angabe rere der zugelassenen Anwendungen Risides Abstandes) zu [Nicht- kominderungsmassnahmen notwendig sind, kulturland / Oberflächen- um unannehmbare Auswirkungen zu verhingewässer] einhalten. dern.

SPe 4 Zum Schutz von [Gewäs- Je nach Anwendungsmuster des Pflanzen-

serorganismen / Nicht- schutzmittels kann die Zulassungsstelle zielpflanzen] nicht auf diesen Satz verwenden, um das Risiko der versiegelten Oberflächen, Abschwemmung zu begrenzen und damit wie Asphalt, Beton, Wasserorganismen und Nichtzielpflanzen zu Kopfsteinpflaster [Gleis- schützen.

anlagen] bzw. in anderen

Fällen, die ein hohes

Abschwemmungsrisiko

bergen, ausbringen.

SPe 5 Zum Schutz von [Vögeln / Dieser Satz ist für Pflanzenschutzmittel wie

wildlebenden Säugetieren] z.B. Granulat oder Pellets zu verwenden, die muss das Pflanzenschutz- in den Boden eingearbeitet werden müssen, mittel vollständig in den um Vögel und wildlebende Säugetiere zu Boden eingearbeitet schützen.

werden; es ist sicherzu-

stellen, dass das Pflanzen-

schutzmittel auch am

Ende der Pflanz- bzw.

Saatreihen vollständig in

den Boden eingearbeitet

wird.

SPe 6 Zum Schutz von [Vögeln / Dieser Satz ist für Pflanzenschutzmittel in

wildlebenden Säugetieren] Form von Granulaten oder Pellets zu vermuss das verschüttete wenden, um die Aufnahme durch Vögel oder Pflanzenschutzmittel wildlebende Säugetiere zu verhindern.

beseitigt werden. Er wird für alle festen Formulierungen empfohlen, die unverdünnt ausgebracht werden.