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Vernehmlassung 2009/35: Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung · 105 Seiten

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Pflanzenschutzmittel 916.161

Code Besondere Bestimmungen Zuteilungskriterien für Standardsätze

SPa 1 Zur Vermeidung einer Dieser Satz sollte verwendet werden, wenn

Resistenzbildung darf eine solche Beschränkung notwendig erdieses oder irgendein scheint, um das Risiko der Resistenzbildung anderes Pflanzenschutz- zu begrenzen.

mittel, welches (entspre-

chende Benennung des

Wirkstoffes oder der

Wirkstoffgruppe) enthält,

nicht mehr als (Angabe

der Häufigkeit oder der

Zeitspanne) ausgebracht

werden.

2.4 Sicherheitshinweise in Bezug auf Rodentizide (SPr)

Code Besondere Bestimmungen Zuteilungskriterien für Standardsätze

SPr 1 Die Köder verdeckt und Um ein richtiges Ausbringen durch den

unzugänglich für andere Anwender oder die Anwenderin zu gewähr-Tiere ausbringen. Köder leisten, sollte dieser Satz deutlich sichtbar sichern, so dass ein Ver- auf dem Etikett erscheinen, so dass eine schleppen durch Nagetiere falsche Anwendung so weit wie möglich nicht möglich ist. ausgeschlossen wird.

SPr 2 Die zu behandelnde Dieser Satz sollte deutlich sichtbar auf dem

Fläche muss während der Etikett erscheinen, so dass eine versehent-Behandlungszeit markiert liche Vergiftung so weit wie möglich aussein. Die Gefahr der geschlossen wird.

(primären oder sekundä-

ren) Vergiftung durch das

Antikoagulans und dessen

Gegenmittel sollte er-

wähnt werden.

SPr 3 Tote Nager während der Um eine Sekundärvergiftung von Tieren zu

Einsatzperiode täglich vermeiden, sollte dieser Satz für alle Rodenentfernen. Nicht in Ab- tizide verwendet werden, die Antikoagulanfallbehältern entsorgen. tien als Wirkstoffe enthalten.