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Vernehmlassung 2009/35: Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung · 105 Seiten
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Pflanzenschutzmittel 916.161
Code Besondere Bestimmungen Zuteilungskriterien für Standardsätze
SPa 1 Zur Vermeidung einer Dieser Satz sollte verwendet werden, wenn
Resistenzbildung darf eine solche Beschränkung notwendig erdieses oder irgendein scheint, um das Risiko der Resistenzbildung anderes Pflanzenschutz- zu begrenzen.
mittel, welches (entspre-
chende Benennung des
Wirkstoffes oder der
Wirkstoffgruppe) enthält,
nicht mehr als (Angabe
der Häufigkeit oder der
Zeitspanne) ausgebracht
werden.
2.4 Sicherheitshinweise in Bezug auf Rodentizide (SPr)
Code Besondere Bestimmungen Zuteilungskriterien für Standardsätze
SPr 1 Die Köder verdeckt und Um ein richtiges Ausbringen durch den
unzugänglich für andere Anwender oder die Anwenderin zu gewähr-Tiere ausbringen. Köder leisten, sollte dieser Satz deutlich sichtbar sichern, so dass ein Ver- auf dem Etikett erscheinen, so dass eine schleppen durch Nagetiere falsche Anwendung so weit wie möglich nicht möglich ist. ausgeschlossen wird.
SPr 2 Die zu behandelnde Dieser Satz sollte deutlich sichtbar auf dem
Fläche muss während der Etikett erscheinen, so dass eine versehent-Behandlungszeit markiert liche Vergiftung so weit wie möglich aussein. Die Gefahr der geschlossen wird.
(primären oder sekundä-
ren) Vergiftung durch das
Antikoagulans und dessen
Gegenmittel sollte er-
wähnt werden.
SPr 3 Tote Nager während der Um eine Sekundärvergiftung von Tieren zu
Einsatzperiode täglich vermeiden, sollte dieser Satz für alle Rodenentfernen. Nicht in Ab- tizide verwendet werden, die Antikoagulanfallbehältern entsorgen. tien als Wirkstoffe enthalten.