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Vernehmlassung 2009/35: Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung · 105 Seiten

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Landwirtschaft 916.161

Anhang 9 (Art. 17, 24)

Einheitliche Grundsätze für die Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

A. Einleitung

B. Bewertung B-1 Allgemeine Grundsätze B-2 Spezielle Grundsätze

B-2.1 Wirksamkeit

B-2.2 Auswirkungen auf Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse

B-2.3 Auswirkungen auf die zu bekämpfenden Wirbeltiere

B-2.4 Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier

B-2.5 Einfluss auf die Umwelt

B-2.6 Analysemethoden

B-2.7 Physikalische und chemische Eigenschaften

C. Entscheidungsverfahren C-1 Allgemeine Grundsätze C-2 Spezielle Grundsätze

C-2.1 Wirksamkeit

C-2.2 Auswirkungen auf Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse

C-2.3 Auswirkungen auf die zu bekämpfenden Wirbeltiere

C-2.4 Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier

C-2.5 Einfluss auf die Umwelt

C-2.6 Analysemethoden

C-2.7 Physikalische und chemische Eigenschaften

A. Einleitung

1Die in diesem Anhang dargelegten Grundsätze sollen sicherstellen, dass die in Artikel 10 genannten Anforderungen bei der Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, sofern es sich um chemische Zubereitungen handelt, von den betreffenden Beurteilungsstellen und der Zulassungsstelle einheitlich und mit der Konsequenz angewandt werden, die in der Verordnung bezüglich des Schutzes der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt gefordert wird.

2Bei der Prüfung von Gesuchen und der Erteilung einer Bewilligung gehen die Beurteilungsstellen und die Zulassungsstelle folgendermassen vor:

a. Sie vergewissern sich, dass die eingereichten Unterlagen nach dem Stand der wissenschaftlichen und technischen Kenntnisse die Anforderungen von Teil A der Anhänge 2 und 3 erfüllen.