Vorlage
Vernehmlassung 2009/35: Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung · 105 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 80Fedlex · Vorlage
Landwirtschaft 916.161
B-2.4.2.6 Gefahr der Exposition von Tieren
Die Beurteilungsstellen bewerten gegebenenfalls die Gefahr der Exposition von Tieren und berücksichtigen dabei die Rückstandsmengen in behandelten Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen, die als Tierfutter verwendet werden.
B-2.5 Einfluss auf die Umwelt B-2.5.1 Verbleib und Verteilung in der Umwelt
Bei der Bewertung des Verbleibs und der Verteilung des Pflanzenschutzmittels in der Umwelt bewerten die Beurteilungsstellen alle Umweltkompartimente einschliesslich Flora und Fauna mit folgenden Schwerpunkten:
B-2.5.1.1 Verbleib und Verteilung im Boden
1Die Beurteilungsstellen bewerten, ob das Pflanzenschutzmittel unter den vorgeschlagenen Anwendungsbedingungen bis in den Boden gelangen kann. Besteht diese Möglichkeit, so bewerten sie die Abbaugeschwindigkeit und den Abbauweg, die Mobilität im Boden sowie die Veränderung der Gesamtkonzentration des Wirkstoffs (gebundene70 und nicht gebundene Rückstände) und der Metaboliten, Abbau- und Reaktionsprodukte, die bei Verwendung des Pflanzenschutzmittels unter den vorgeschlagenen Anwendungsbedingungen im Boden der vorgesehenen Anwendungsregion zu erwarten sind.
2Bei dieser Bewertung werden folgende Informationen berücksichtigt:
a. die in Anhang 2 Teil A vorgesehenen speziellen Informationen über Verbleib und Verhalten im Boden sowie die Ergebnisse ihrer Bewertung;
b. andere relevante Informationen über den Wirkstoff wie:
1. Molekulargewicht,
2. Löslichkeit in Wasser,
3. Verteilungskoeffizient Octanol/Wasser,
4. Dampfdruck,
5. Verflüchtigungsrate,
6. Dissoziationskonstante,
70 Gebundene Rückstände in Pflanzen und im Boden sind definiert als chemische Stoffe, die auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nach guter landwirtschaftlicher Praxis zurückzuführen sind und die ohne entscheidende Veränderung der chemischen Eigenschaften dieser Rückstände nicht extrahiert werden können. Nicht zu den gebundenen Rückständen zählen Metaboliten, die in natürliche Stoffe umgewandelt werden.