Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/35: Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung · 11 Seiten
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1. Einleitung
Die aktuell gültige Pflanzenschutzmittelverordnung vom 18. Mai 2005 ist konform mit den Bestimmungen der EU-Richtlinie 91/414 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. Am 24. November 2009 wurde nun aber eine total revidierte Version im Amtsblatt der EU veröffentlicht (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und
91/414/EWG des Rates. Abl. L 309/1). Der vorliegende Entwurf passt die bestehende Pflanzenschutzmittelverordnung an die neue EU-Verordnung an. Mit dieser Anpassung soll sichergestellt werden, dass in der Schweiz die gleichen Anforderungen für das Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln gelten wie in der EU. Dies erleichtert zudem die Anerkennung von im Ausland bereits zugelassener Pflanzenschutzmittel. Gleichzeitig wird durch die Anpassung sichergestellt, dass in der Schweiz ein gleich hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt gilt, wie in der EU.
Die Anhörung wurde zwischen dem 26. Oktober 2009 und dem 18 Dezember 2009 durchgeführt. Die im Anhang 1 erwähnten kantonalen Stellen, Verbände und Organisationen wurden begrüsst.
2. Allgemeine Bemerkungen
Die grosse Mehrheit der Antwortenden begrüsst die Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und insbesondere die damit einhergehende Anpassung an das europäische Recht, soweit dies zum jetzigen Zeitpunkt ohne Freihandelabkommen möglich ist. Von seitens mehrerer Verbände und Organisationen werden jedoch auch Bedenken geäussert, dass durch die Anpassung in Zukunft weniger Pflanzenschutzmittel (PSM) zur Verfügung stehen und so die Gefahr von Ressistenzbildungen grösser werden. Einzig die Stiftung für Konsumentenschutz FRC befürchten eher eine mengen- und anzahlmässige Zunahme von PSM durch die neue Verordnung und damit einen negativen Einfluss auf den guten Ruf der Schweiz ökologische Landwirtschaft zu betreiben.
Einzelne Verbände und kantonale Stellen (SGPV, IBMA, Migros, GE(2)) wünsche sich sogar mittelfristig eine ein- oder sogar gegenseitige Anerkennung von in der EU zugelassenen PSM und weisen darauf hin, dass die neue Verordnung keinesfalls zu einer Schlechterstellung Schweizer Produzenten führen oder mit zusätzlichen Kosten verbunden sein darf. Insbesondere SBV und Lobag begrüssen zwar die Harmonisierung, lehnen aber alle Bestimmungen ab, die zu Preissteigerungen führen. Die Umweltschutzorganisationenen SVS, Pro Natura und Greenpeace hingegen fordern strengere Regelungen für den Einsatz von PSM und eine Reduktionsstrategie und befürchten, dass die neuen PSMV eine zu grosse Hürde für die Zulassung von Natursubstanzen und Nützlingen sein wird.
Nur der Landwirtschaftsverband der Romandie AGORA und der Pflanzenschutzverein APDP lehnen den Entwurf der revidierten Pflanzenschutzmittelverordnung zum jetzigen Zeitpunkt ab. Die AGORA führt aus, dass eine Harmonisierung vor Inkrafttretung eines Freihandelsabkommens verfrüht wäre und daher für eine Anpassung zum jetzigen Zeitpunkt keine Dringlichkeit besteht. Zudem ist AGORA überzeugt, dass die neue Verordnung zu einer Verteuerung der PSM führt. Sowohl AGORA als auch APDP fordern aber bei einer Harmonisierung mit EU Recht die konsequente Anerkennung von EU PSM Zulassungen in der Schweiz. Der VSGP lehnt die neue Verordnung zwar nicht ab, fordert aber eine fünfjährige Übergangsfrist für Artikel, die sich am negativsten Auswirken.
Die SGCI begrüsst ebenfalls die Totalrevision und die weitesgehende Anpassung an Europäisches Recht, weist aber auch daraufhin, dass bis zu einem Freihandelsabkommen Schweizer Besonderheiten und bewährte Regeln beibehalten werden sollten.
Von seitens der kantonalen Stellen GR (13;14), BS(17), ZH(19), SO(20) sowie der Chemsuisse und dem Verband der Kantonschemiker wurde der Antrag gestellt, die in der EU neueingeführten Kriterien für Wirkstoffe mit geringem Risiko im vorliegenden Verordnungsentwurf bereits zu integrieren oder sogar mit eigenen Kriterien zu ergänzen (IBMA). Dieses Konzept bietet künftig die Basis für die Zu-
2/11 Referenz/Aktenzeichen: 2010-01-06/161 / bop