Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/39: Totalrevision der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung, NFSV) · 6 Seiten
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Art. 9 (MeteoSchweiz)
In der 1. Ämterkonsultation hatte das VBS angeregt, dass nicht nur MeteoSchweiz, sondern auch das VBS in diesem Artikel genannt werden solle und dass das VBS die Wetterdaten in besonderen und ausserordentlichen Lagen zur Verfügung stellt. Diese Formulierung mit Einbezug des VBS wird nun von Seiten KNS und FR beanstandet. MeteoSchweiz solle zu jeder Zeit die Wetterdaten zur Verfügung stellen, d.h. MeteoSchweiz soll auch in besonderen / ausserordentlichen Lagen die tragende Rolle zukommen.
Art. 10 (BABS)
KNS und KomABC wünschen die explizite Aufführung aller Aufgaben, die das BABS im Ereignisfall hat. Nach Ansicht von KKG und GSKL sollten in der Formulierung von Art. 10 Bst. a NFSV die Notfallschutzpartner erwähnt werden. FR begrüsst, dass das BABS die Information der Bevölkerung koordiniert (Bst. c). Weiter wünscht FR, dass die Durchführung der alle 2 Jahre stattfindenden Notfallübungen präzisiert wird.
Art. 11 (Aufgaben der Kantone)
SO und AG halten die ganze Thematik der Evakuation für problematisch und halten fest, dass die Planung einer horizontalen Evakuation die Möglichkeiten der betroffenen Kantone bei weitem übersteigt. Es wird die Durchführung einer Machbarkeitsstudie gewünscht. Der Auftrag, Kontaktstellen zu planen und betreiben kann nach SO und AG nur übernommen werden, wenn es klare Vorgaben gibt und die Koordination Bund-Kantone sichergestellt ist. Ein selbständiger Betrieb einer Kontaktstelle mit Kantonsmitteln wäre nicht machbar, zudem wären die Kantone auf Fachpersonen des Bundes / der Nachbarkantone angewiesen.
Auch BE zweifelt an der Machbarkeit der vorsorglichen Evakuation.
KKG / GSKL sowie Centre Patronal beantragen eine ersatzlose Streichung von Bst. c (vorsorgliche Evakuierung), da grosse Probleme in der Durchführbarkeit gesehen werden. Resun hält die vorsorgliche Evakuierung für problematisch, KNS hegt Zweifel an der zeitgerechten Durchführung.
KSR und BL möchten auch die nachträgliche Evakuation in der NFSV festhalten. KNS, KomABC, BL und BS möchten zudem einen Passus bei Art. 11 NFSV, welcher festhält, dass die Kantone gemäss Jodtablettenverordnung verpflichtet sind, die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten sicherzustellen.
BS wünscht den Passus, "die übrigen allfällig notwendigen Massnahmen werden gemäss ABCN-EV durch die zuständigen Stellen angeordnet".
TI, UR, NW und SZ bemängeln, dass für die Zone 3 keine Notfallschutzmassnahmen festgelegt sind.
FR reicht Bemerkungen zur Präzisierung des französischen Texts ein.
5/6 C:\Users\smabk\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\BA4EAZOI\NFSV_Bericht über die Ergebnisse der Anhörung.doc