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Vernehmlassung 2009/54: Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr sowie über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen · 63 Seiten
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DIE SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT
einerseits und
DIE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT
andererseits –
nachstehend jeweils "die Gemeinschaft" und "die Schweiz" bzw. gemeinsam "die Vertragsparteien" genannt,
gestützt auf das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der
Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr vom 21. November 1990, nachstehend "das Abkommen aus dem Jahr 1990";
CH/CE/de 2