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Vernehmlassung 2009/67: Änderung der Agrareinfuhrverordnung, AEV · 3 Seiten
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Die Freihandelsverordnung 1 vom 18. Juni 20084 wird wie folgt geändert:
Art. 2, Abs. 3
3 Für Einfuhren im Rahmen der Zollkontingente wird der Präferenz-Zollansatz nach Anhang 2 unter Anwendung von Art. 21d der Agrareinfuhrverordnung vom 7. Dezember 19985 (AEV) in der Reihenfolge der Annahme der Zollanmeldung gewährt, bis das entsprechende Kontingent ausgeschöpft ist. Vorbehalten bleiben besondere Bestimmungen nach der AEV und den entsprechenden Marktordnungen der Landwirtschaftsgesetzgebung.
III
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
... Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova