Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/76: Änderung der Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEV) · 3 Seiten

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Anhörung zur Teilrevision der Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe; Ergebnisbericht

4 Aussagen der Kantone zu den finanziellen und personellen Auswirkungen der Teilrevision WPEV

4.1 Mindereinnahmen

Aufgrund des Wegfalls der kostenpflichtigen zweiten Mahnung rechnen die Kantone mit Mindereinnahmen von insgesamt ca. CHF 1 Mio.

4.2 Mehreinnahmen

Gemäss den Kantonen, ist es schwierig evtl. Mehreinnahmen zu schätzen.

Im Jahr 2008 wurden ca. 66 000 Ersatzabgaben zu CHF 200.– (Mindestabgabe) veranlagt. Aufgrund dieser Statistik rechnen wir ab dem Veranlagungsjahr 2011 mit ca. CHF 20 Mio Mehreinnahmen. Als Provision fallen somit CHF 4 Mio zugunsten der Kantone an. Dieser Betrag wird wie folgt berechnet:

66 000 Mindestabgaben à CHF 200.– (Verdoppelung) = CHF 13,2 Mio. + ca. CHF 7 Mio. (Ersatzabgaben zwischen 201.– und 399.– werden auf CHF 400.– erhöht)

Total ca. CHF 20 Mio. (80 % zugunsten Bund, 20 % zugunsten Kantone).

4.3 Personelle Auswirkungen

Die Kantone sind sich einig, dass sich die Revision im Bereich der Administration mehr oder weniger neutral auswirken wird. Erleichterungen aufgrund der neuen Rückerstattungsregel stehen ein Mehraufwand an Einsprachen, Erlassgesuchen und Betreibungen gegenüber.

5 Anhörungsadressaten

Alle 26 Kantone wurden eingeladen.