Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/76: Änderung der Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEV) · 5 Seiten
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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Wehrpflichtersatzabgabe
08. April 2009
Anhörung der Kantone zur Revision der Wehr-
pflichtersatzabgabe (WPEV; SR 661.1)
Erläuternder Bericht
Inhalt
1 Ausgangslage
2 Grundsätze
3 Wesentliche Änderungen in der Übersicht
4 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln
1 Ausgangslage
Mit der Motion 04.3672 von Nationalrat H. Studer wurde die Revision des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG, SR 661) angestossen. Diese Revision wurde am 3. Oktober 2008 mit den Schlussabstimmungen durch beide Räte verabschiedet (Nationalrat mit 181:0, Ständerat mit 43:0). Die Referendumsfrist ist am 22. Januar 2009 unbenützt abgelaufen. Der Bundesrat hat das Gesetz am 6. März 2009 auf den 1. Januar 2010 (Ersatzjahr 2010) in Kraft gesetzt. Die Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe soll nun – nachgelagert zum Gesetz – einer Teilrevision unterzogen werden.
2 Grundsätze
Die Teilrevision WPEV soll in erster Linie die Revision WPEG sowie Änderungen militärgesetzlicher Vorschriften nachvollziehen, in zweiter Priorität Vereinfachungen für die kantonalen Bezugsbehörden ergeben und zuletzt sollen dringend notwendige Anpassungen aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre durchgeführt werden.
3 Wesentliche Änderungen in der Übersicht
Folgende Änderungen fallen in Betracht:
• Aufhebung der Indexklausel beim Sozialabzug, weil der entsprechende Abzug bereits bei
der direkten Bundessteuer (DBSt) vorgenommen wird;
• Behandlung der Ersatzpflichtigen im Fürstentum Liechtenstein und der Ersatzpflichtigen,
welche im Ersatzjahr zur Besatzung eines schweizerischen Hochsee- oder Rheintransportunternehmens gehören, als «normale» Auslandurlauber in Folge der neuen militärischen und zivildienstlichen Vorschriften;