Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/9: Neue Verordnung über das Strassenverkehrsunfall-Register (SVUR) · 4 Seiten
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Erläuterungen betreffend: - Neue Verordnung über das Strassenverkehrsunfall-Register (SVUR) - Änderungen in der Verkehrszulassungsverordnung, der Verordnung über das
Fahrberechtigungsregister, der ADMAS-Register-Verordnung, der MOFIS-Register-
Verordnung sowie der Geoinformationsverordnung
1. Allgemeine Bemerkungen
In dem in die Vernehmlassung gegebenen Massnahmenpaket Via sicura wurden u. a. Anpassungen im Strassenverkehrsgesetz (SVG) zur Diskussion gestellt, welche die im Rahmen von MISTRA1 entwickelte Fachapplikation Verkehrsunfälle (VU) auf eine klare rechtliche Basis stellen. Die VU bezweckt die einheitliche Erfassung und zentrale Auswertung von Strassenverkehrsunfällen, sowie das Erstellen aussagekräftiger Statistiken in diesem Bereich. Mit ihr können dereinst Unfalldaten erfasst, georeferenziert, verwaltet sowie statistisch und geografisch ausgewertet werden. VU befindet sich zur Zeit in einer Testphase mit einigen Pilotkantonen und ab Oktober 2009 startet das schweizweite RollOut der Applikation. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die erwähnten SVG-Bestimmungen jedoch noch nicht in Kraft sein. Aus diesem Grund soll - im Sinne einer Übergangsregelung - eine Rechtsgrundlage auf Stufe Bundesratsverordnung auf den 1. Oktober 2009 in Kraft gesetzt werden, welche die Zuständigkeiten und das Arbeiten mit dem neuen Strassenverkehrsunfall-Register regelt. Der vorliegende Verordnungsentwurf orientiert sich dabei an den in Vernehmlassung befindlichen SVG-Bestimmungen2.
2. Neue Verordnung über das Strassenverkehrsunfall-Register (SVUR)
Die Verordnung gliedert sich in die vier Abschnitte "Allgemeine Bestimmungen", "Erfassungsregister", "Auswertungsregister" und "Inkrafttreten":
2.1. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 und 2: Das Strassenverkehrsunfall-Register setzt sich aus zwei separaten Registern zusammen:
- Im "Erfassungsregister" werden gestützt auf das Unfallaufnahmeprotokoll Daten im
Zusammenhang mit Strassenverkehrsunfällen aufgenommen. Es dient einerseits als Datenquelle für die Unfallauswertung und andererseits als Rapportierungsdatenbank für die kantonalen Stellen.
- Im "Auswertungsregister", in welches bestimmte Daten aus dem Erfassungsregister über-
nommen werden, können Unfalldaten analysiert und statistisch ausgewertet werden.
Art. 3: Das Erfassungsregister wird vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) und den Kantonen gemeinsam geführt, wobei die Datenbearbeitung in erster Linie durch die kantonal zuständigen Stellen erfolgt. Das ASTRA beschränkt sich auf die Bereitstellung der Datenbank, allfällige Supportleistungen sowie die Erteilung bzw. den Entzug von Zugriffsberechtigungen auf das Register. Das Auswertungsregister hingegen wird vom ASTRA alleine geführt.
Das ASTRA ist im Weiteren generell zuständig für die Erteilung, die Änderung und den Entzug von Zugriffsberechtigungen auf das Strassenverkehrsunfall-Register. Zugriffsberechtigungen auf das Erfassungsregister erteilt es ausschliesslich an die kantonal zuständigen Behörden. Zugriffsberechtigungen auf das Auswertungsregister kann es auch an weitere interessierte Behörden, Organisationen und Private erteilen (vgl. auch Art. 5 Abs. 2 und 17 Abs. 1).
Das Bundesamt für Informatik (BIT) ist für die technischen Belange des gesamten Strassenverkehrsunfall-Registers zuständig.
Art. 4: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten ist grundsätzlich diejenige Behörde zuständig, welche die Daten erfasst hat. Betreffend das Erfassungsregister sind dies die kantonal zuständigen Polizeiorgane. Sie werden bereits bei der Dateneingabe durch eine automatisierte Plausibilitätsprüfung auf mögliche Fehler hingewiesen.
1 Managementinformationssystem Strasse und Strassenverkehr
2 http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/1563/Vorlage_1.pdf