Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/96: Bundesgesetz über das Messwesen · 8 Seiten

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1 Ausgangslage

Zur Umsetzung des Corporate-Governance-Berichts beschloss der Bundesrat am 25. März 2009 eine Reihe von Massnahmen. Unter anderem beauftragte er das EJPD, die Organisation des Bundesamts für Metrologie (METAS) zu überprüfen.

Das METAS ist heute ein Bundesamt, welches als FLAG-Amt (Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget) geführt wird. Aufgaben, Strukturen und Herausforderungen des METAS werden wesentlich durch den Markt und nicht durch die Politik gesteuert. Das METAS erfüllt dadurch, dass es die Masseinheiten an Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft weitergibt, zur Hauptsache Dienstleistungen mit Monopolcharakter. Daneben erbringt es Dienstleistungen am Markt und in geringem Umfang Aufgaben der Wirtschafts- und der Sicherheitsaufsicht; Ministerialaufgaben sind vernachlässigbar.

Neben dem Aufgabencharakter ist auch die Tatsache zu beachten, dass in der Einheitenweitergabe (Tätigkeiten der Produktgruppe 3 des Leistungsauftrags 2008-2011) ausländische Metrologieinstitute das METAS auf dem Heimmarkt bereits heute konkurrenzieren. Diese Herausforderungen verlangen für das METAS einerseits eine flexible Organisationsform und andererseits eine doch vorhandene Anbindung an den Staat; beides würde eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit bieten, welche organisationsrechtlich der dezentralen Bundesverwaltung zugeordnet ist.

Eine solche Dezentralisierung erfordert gesetzliche Anpassungen. Bei der Ausarbeitung der neuen gesetzlichen Grundlagen zeigte sich, dass die zahlreichen neuen Bestimmungen für die zu schaffende öffentlich-rechtliche Anstalt sich nur sehr schwer in das bestehende Gesetz einpassen liessen. Aus diesem Grund soll das Bundesgesetz vom 9. Juni 1977 über das Messwesen (SR 941.20) einer Totalrevision unterzogen werden. Aufgaben und Tätigkeitsfeld des METAS werden durch die Totalrevision nicht verändert. Es erweist sich jedoch als notwendig, die Struktur des Gesetzes einer weitgehenden Anpassung zu unterziehen und dieses enger an den Aufbau der Messmittelverordnung vom 15. Februar 2006 (SR 941.210) anzulehnen. Neu in das Gesetz aufgenommen werden ausserdem bisher fehlende gesetzliche Grundlagen namentlich im Bereich der Zuständigkeit des Bundesrates zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge sowie für Beiträge an Forschungsprogramme mit internationalen oder ausländischen Organisationen. In einigen Punkten werden Anpassungen vorgenommen, weil sich die bisherige Regelung als nicht mehr sachgerecht oder notwendig erweist (beispielsweise die Aufhebung der Genehmigungspflicht der Zahl der kantonalen Eichkreise). Schliesslich wird auch die Gelegenheit ergriffen, um das Zeitgesetz vom 21. März 1980 (SR 941.299) aufzuheben und dessen Regelungen in das neue Messgesetz zu integrieren.

Am 14. April 2010 hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zum Entwurf einer Totalrevision des Bundesgesetzes über das Messwesen eröffnet. Die Vernehmlassung wurde vom 14. April bis zum 31. Juli 2010 durchgeführt.

2 Vernehmlassungsteilnehmer

Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden alle Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere Verbände und Institutionen eingeladen.

Insgesamt wurden für diese Vernehmlassung 72 Adressaten und Adressatinnen angeschrieben. Rund die Hälfte davon haben keine Antwort eingereicht oder explizit auf eine Stellungnahme verzichtet. Zusätzlich haben sich 8 nicht offiziell eingeladene Interessengruppen, Verbände, Organisationen oder Einzelne mit einer Stellungnahme zu Wort gemeldet. Es sind 43 Stellungnahmen mit inhaltlichen Bemerkungen eingegangen. Eine Übersicht über die