Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/96: Bundesgesetz über das Messwesen · 8 Seiten

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4 Ergebnisse der Vernehmlassung im Einzelnen1

4.1 Umwandlung des METAS in eine dezentrale Verwaltungseinheit mit eigener Rechtspersönlichkeit und Rechnung

Die Stellungnahmen zum zentralen Element der Totalrevision des Messgesetzes sind überwiegend positiv. Alle Parteien, die sich haben vernehmen lassen, unterstützen die Umwandlung des METAS in eine dezentrale Verwaltungseinheit mit eigener Rechtspersönlichkeit und Rechnung. Auch fast alle Kantone sind mit der Dezentralisierung des METAS grundsätzlich einverstanden. Viele von ihnen verbinden ihre Zustimmung allerdings mit der Erwartung, dass, wie im Entwurf vorgesehen,

– die bisherige Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Vollzug des gesetzlichen

Messwesens beibehalten wird,

– für die Kantone keine zusätzlichen Kosten entstehen

– und die Dienstleistungen des METAS für die kantonalen Stellen im Vollzug des gesetz-

lichen Messwesens weiterhin erbracht werden.

Unterstützt wird die Umwandlung des METAS auch von zahlreichen Verbänden und weiteren interessierten Kreisen.

Abgelehnt wird die Verselbstständigung des METAS von vier Kantonen und vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund. Drei Kantone halten sie für ungenügend begründet oder sind der Ansicht, die bestehenden Herausforderungen liessen sich auch mit der heutigen Organisationsform des METAS als FLAG-Amt bewältigen. Ein Kanton stellt die Frage, ob die Umsetzung des Eich-, Mess- und Kontrollwesens künftig nicht national erfolgen sollte, und erwartet anstelle des vorgelegten Gesetzesentwurfs zuerst ein Grobkonzept für die Schaffung eines nationalen Eichamtes, welches zum Beispiel im Rahmen der Konferenz der Kantonsregierungen zu diskutieren wäre. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hält fest, der gesetzgeberische Aufwand sei nicht gerechtfertigt, wenn es allein darum gehe, Vorgaben des Corporate-Governance-Berichts des Bundesrates zu erfüllen, und vermutet, die Verselbstständigung sei letztlich nur personalpolitisch motiviert. In zwei Einzeleingaben wird die Verselbstständigung mit dem Argument abgelehnt, das METAS solle sich auf seine Hauptaufgaben – insbesondere die Realisierung und Weitergabe der Grundeinheiten des internationalen Einheitensystems – konzentrieren und nicht Tätigkeiten im nicht hoheitlichen Bereich ausbauen.

4.2 Organisation und Finanzierung des METAS

In mehreren Stellungnahmen wird verlangt, dass bei der Organisation und Finanzierung des METAS besonders auf eine klare Abgrenzung zwischen hoheitlichen und gewerblichen Aufgaben zu achten sei; teilweise wird die Ausgliederung der gewerblichen Tätigkeiten in eine andere Organisation gefordert. Eine Quersubventionierung der gewerblichen Tätigkeiten durch solche Tätigkeiten, für die das METAS eine Abgeltung des Bundes erhalte, müsse verhindert werden. Es sei auch dafür zu sorgen, dass das METAS sich nicht auf Gebiete konzentriere, die finanziell interessant seien, und Gebiete vernachlässige, die finanziell uninteressant, aber volkswirtschaftlich wichtig seien.

4.3 Kompetenzen der Kantone und des Bundes

Viele Kantone begrüssen es ausdrücklich, dass die Aufteilung der Aufgaben und Kompetenzen zwischen den Kantonen und dem Bund nicht neu gestaltet werden soll. Einige sind darüber besorgt, dass der Bundesrat einerseits den Kantonen neue Aufgaben zuweisen oder andererseits die Bundesaufgaben auf Kosten der Kantone erweitern könnte. Diese Regelungskompetenzen dürften nicht so genutzt werden, dass dem METAS die lukrativen

1 Die Stellungnahmen zur Vernehmlassung sind im Internet verfügbar unter www.metas.ch > Themen > Totalrevision Messgesetz.