Vorlage

Vernehmlassung 2009/99: Verordnungsänderungen im Zusammenhang mit der Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EG betreffend die Übernahme der EG-Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Fedlex · Vorlage · Seite 1

142.311 Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen (Asylverordnung 1, AsylV 1)

vom 11. August 1999

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Asylverordnung 1 vom 11. August 19991 wird wie folgt geändert:

Art. 16 Abs. 2

2Die Dauer des Aufenthalts beträgt höchstens 90 Tage. Liegen triftige Gründe vor, so kann der Aufenthalt um einige Tage verlängert werden.

II

Diese Änderung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1 SR 142.311