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Vernehmlassung 2009/99: Verordnungsänderungen im Zusammenhang mit der Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EG betreffend die Übernahme der EG-Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 2 Seiten

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142.204

Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV)

Änderung vom...

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung vom 22. Oktober 20081 über die Einreise und die Visumerteilung wird wie folgt geändert:

Gliederungstitel vor Art. 53a

10a. Abschnitt: Dokumentenberaterinnen und -berater

Art. 53a Abkommen über den Einsatz von Dokumentenberaterinnen und -

beratern

1Das EJPD kann in Absprache mit dem EDA und der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) mit ausländischen Staaten Abkommen über den Austausch von Dokumentenberaterinnen und - beratern (Art. 100a Abs. 3 AuG) abschliessen.

2Es kann insbesondere Abkommen über die Koordination und die Finanzierung von Einsätzen von Dokumentenberaterinnen und -beratern zugunsten anderer Staaten abschliessen.

3In den Abkommen nach den Absätzen 1 und 2 wird namentlich festgelegt, welchen Tätigkeiten die Dokumentenberaterinnen und -berater im Hoheitsgebiet des anderen Staates nachgehen dürfen, wie sie sich anmelden müssen und welchen Status sie als Angehörige der diplomatischen oder konsularischen Vertretung, der sie angegliedert sind, innehaben.

Art. 53b Vereinbarungen zwischen dem BFM, der EZV und dem EDA

Das BFM, die EZV und das EDA regeln die Zusammenarbeit in einer Vereinbarung. Diese beinhaltet insbesondere:

AS 2008 5441

1 SR 142.204