Vorlage
Vernehmlassung 2009/99: Verordnungsänderungen im Zusammenhang mit der Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EG betreffend die Übernahme der EG-Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 6 Seiten
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142.281
Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen (VVWA)
Änderung vom...
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 11. August 19991 über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen wird wie folgt geändert:
Gliederungstitel vor Art. 15f
1b. Abschnitt: Überwachung von Ausschaffungen auf dem Luftweg
Art. 15f Umfang der Überwachung
(Art. 71a Abs. 1 AuG)
1Die Überwachung von Ausschaffungen auf dem Luftweg findet auf Sonderflügen (Art. 5 Abs. 3) statt.
2Die Überwachung umfasst folgende Phasen::
a. die Zuführung der betroffenen Personen an den Flughafen;
b. die polizeiliche Behandlung am Flughafen (Bodenorganisation);
c. den Flug;
d. die Ankunft am Zielflughafen und die Übergabe der betroffenen Personen an die Behörden des Zielstaats.
Art. 15g Aufgaben von Dritten
(Art. 71a Abs. 2 AuG)
1Das BFM kann Dritte mit Aufgaben im Rahmen der Überwachung von Ausschaffungen auf dem Luftweg beauftragen und kann mit ihnen Vereinbarungen abschliessen. Die beauftragten Dritten müssen unabhängig sein von allen Stellen, die
AS 1999 2254