AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUR EISENBAHNVERORDNUNG zu Art.:79

Kapitel: Bahnbetrieb Blatt Nr.:

Abschnitt: Bilden und Bedienen der Züge Ausgabe: 01.07.2012 Artikel: Zugbegleitung Entwurf: 16.02.2011 Gelöscht: Ausgabe: 01.07.201

gabe: 01.07.2010

Gelöscht: (AB 79)¶

Funkübermittlungen; A; z; Z; N; S; T; ¶

Gruppe; Übermittlung; Voraussetzungen für die Zulässigkeit¶ Fahrdienstliche Anordnungen;

** Anordnung bzw. Verlegung von X-Kreuzungen, ¶

Vorbeifahrt an „Halt“ zeigendem Hauptsignal (darf erst erfolgen,

wenn der Zug vor dem Signal angehalten hat; Zeitpunkt aufgrund der zulässigen Einfahrgeschwindigkeit),¶

Einfahrt auf teilweise besetztes Gleis,¶

Senken der Stromabnehmer,¶ Bekanntgabe einer Langsamfahrstelle, bevor diese signalisiert ist,¶ Änderung des Einfahrgleises, sofern die Einfahrt auf das angebotene Gleis nicht zulässig ist,¶

Rückmeldung von Zügen,¶

ausserordentliche Durchfahrt.;

Über das ganze Netz ausreichend zuverlässige Verbindung.¶

Für die mit * bezeichneten Anordnungen ausserdem:¶

Niederschrift des Befehls durch den Triebfahrzeugführer.¶

Für die mit ** bezeichneten Anordnungen ausserdem¶

Niederschrift des Befehls durch den Triebfahrzeugführer;¶

Gesprächsaufzeichnung (Anordnung und Quittung auf Tonband) für Anordnung bzw. Verlegung von X-Kreuzungen.¶

Fahrdienstliche Meldung; Aufträge für die Regelung des Laufes der Züge,¶

Störungen und Unregelmässigkeiten,¶

Aufträge an den Triebfahrzeugführer für die Verständigung der Reisenden über die Lautsprecheranlage bei gestörter Betriebslage.; ¶ Andere Meldungen; z.B. Feststellung von Mängeln an Bahnanlagen oder Fahrzeu-gen, die keine Betriebsgefahr darstellen.; Nur zulässig, wenn durch spätere mündliche oder schriftliche

Übermittlung die Betriebs-

sicherheit oder -abwicklung

beeinträchtigt würde.¶

Zeichenerklärung: A=Adhäsion, z od. Z=Zahnrad, zZ= alle Neigungen, z≤125 ‰, Z>125 ‰; N=Normalspur, S=Schmalspur, T=Strassenbahn (Trambahn), L=nur Triebfahrzeuge