AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 286Fedlex · Vorlage

Kapitel: Bahnbetrieb Blatt Nr.: 11

Abschnitt: Bilden und Bedienen der Züge

Artikel: Bremsordnung Ausgabe: 01.07.2010

(AB 77.2)

9 Die massgebende Neigung ist die Neigung der geraden Verbindungsli- A N S T

nie der um folgende Abstände voneinander entfernten Punkte der Stre-

cke mit dem grössten Höhenunterschied:

9.1 1000 m bei Anwendung der Bremstabellen I und 90, A N S T

9.2 500 m bei Anwendung der Bremstabellen II und IIa, A N S T

9.3 300 m bei Anwendung der Bremstabelle III, A N S T

9.4 500 m bei Anwendung der Bremstabelle IV. A N S T

9.5 Diese Distanzen sind anzupassen, wobei die massgebende Neigung Gelöscht: Zum Sichern stillste-

gleich gross wie die effektive Neigung des betreffenden Streckenab- hender Fahrzeuge und Züge gegen schnittes werden kann: Entlaufen müssen von der automatischen Bremse (Art. 49 Abs. 1 Bst. 9.5.1 bei Strecken mit Gefahrenpunkten (z.B. Bahnübergänge, enge Kurven, b) unabhängige Bremsmittel vor-

Stationseinfahrten), die im oder unmittelbar nach einem Gefälle liegen, handen sein. Die Anforderungen oder an das Sichern von stillstehenden Fahrzeugen und Zügen richtet sich 9.5.2 wenn vorwiegend kurze Züge verkehren. nach den Schweizerischen Fahr-

dienstvorschriften (FDV)

9.6 Die massgebenden Neigungen zwischen den Stationen sind im grafi-

Gelöscht: A

schen Fahrplan und in anderen Fahrplanbehelfen anzugeben.

Gelöscht: N

10 Bei besonderen Verhältnissen, wie langen Gefällestrecken, häufig A N S T

Gelöscht: S

feuchten oder dem Laubfall ausgesetzten Schienen usw., sind besonde-

re Anordnungen zu treffen (Geschwindigkeitsverminderung, Verbesse- Gelöscht:T

rung der Bremswirkung usw.). Gelöscht: Das zum Sichern einzelner Fahrzeuge nötige Stillhal-11 Für Adhäsionsbahnen auf unabhängigem Bahnkörper mit Neigungen A N S T tebremsgewicht ist abhängig von

über 70 ‰ wenden besondere, den jeweiligen Verhältnissen angepasste der Neigung am Abstellort und vom Bremsvorschriften erlassen. vorgeschriebenen Bremsgewicht bei einer bestimmten Geschwindigkeit.

Gelöscht: A Gelöscht: N Gelöscht: S

12 Auf Adhäsionsstrecken ohne unabhängigen Bahnkörper muss die auto- A N S T Gelöscht: T

matische Bremse auf alle Fahrzeuge wirken.

Gelöscht: Zum Sichern luftge-13 Auf Zahnstangenstrecken müssen mindestens so viele Zahnradbremsen z Z N S bremster Züge auf der Strecke

an die automatische Bremse angeschlossen sein, dass der Zug die Be- kann unter bestimmten Voraussetzungen (= voraussichtliche Stilldingungen nach Artikel 60 Absatz 2 Buchstabe b erfüllt.

standzeit ohne Ergänzung des Luftvorrates) die Luftbremse beigezogen und mit einem reduzierten Stillhaltebremsgewicht gerechnet werden.

Gelöscht: A Gelöscht: N Gelöscht: S Gelöscht: T

Zeichenerklärung: A=Adhäsion, z od. Z=Zahnrad, zZ= alle Neigungen, z≤125 ‰, Z>125 ‰;

N=Normalspur, S=Schmalspur, T=Strassenbahn (Trambahn),

L=nur Triebfahrzeuge

Fortsetzung Blatt Nr. 12