AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUR EISENBAHNVERORDNUNG zu Art.: 18.2/47.1

Kapitel: Feste Anlagen / Fahrzeuge Blatt Nr.: 3 M

Abschnitt: Sicherheitsabstände / Grundlagen des Fahrzeugbaus

Artikel: Lichtraumprofil / Begrenzung der Fahrzeuge und Ladungen Ausgabe: 01.01.1984

M E T E R S P U R

(AB 18.2/47.1 Bezugslinie)

5 Im Sinne der Vereinheitlichung muss bei Umbauten bestehender Anlagen von den

Bezugslinien gemäss Blatt Nr. 5 M bis Blatt Nr. 7 M ausgegangen werden.

5.1 In begründeten Fällen können durch die Bahnen im Einvernehmen mit dem Bundes-

amt abweichende Bezugslinien festgelegt werden.

5.2 Im Hinblick auf bestehende Anlagen kann die Bezugslinie für den Bau der Fahrzeuge

kleiner sein als die für die Neu- und Umbauten der Anlagen massgebende Bezugslinie.

Fortsetzung Blatt Nr. 4 M