AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe
Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten
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AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUR EISENBAHNVERORDNUNG zu Art.: 18.2/47.1
Kapitel: Feste Anlagen / Fahrzeuge Blatt Nr.: 3 M
Abschnitt: Sicherheitsabstände / Grundlagen des Fahrzeugbaus
Artikel: Lichtraumprofil / Begrenzung der Fahrzeuge und Ladungen Ausgabe: 01.01.1984
M E T E R S P U R
(AB 18.2/47.1 Bezugslinie)
5 Im Sinne der Vereinheitlichung muss bei Umbauten bestehender Anlagen von den
Bezugslinien gemäss Blatt Nr. 5 M bis Blatt Nr. 7 M ausgegangen werden.
5.1 In begründeten Fällen können durch die Bahnen im Einvernehmen mit dem Bundes-
amt abweichende Bezugslinien festgelegt werden.
5.2 Im Hinblick auf bestehende Anlagen kann die Bezugslinie für den Bau der Fahrzeuge
kleiner sein als die für die Neu- und Umbauten der Anlagen massgebende Bezugslinie.
Fortsetzung Blatt Nr. 4 M