Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten

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Erneuerung Investitionsen für den zeitlich sowie technisch bedingten

Ersatz einer bestehenden Anlage, um sie in gutem Zustand zu erhalten und den Erfordernissen des Verkehrs und dem Stand der Technik anzupassen. Davon

abzugrenzen ist die --> Erweiterung.

Erweiterung Als Erweiterungsinvestition gelten die Aufrüstung

und/oder Ergänzung bestehender sowie der Neubau von Anlagen. Sie erlaubt eine Kapazitätszunahme in der Nutzung der Anlage. Davon abzugrenzen sind die --> Erneuerung und der -->Unterhalt.

Fahrzeit Zeit, welche ein Zug für die direkte (umsteigefreie)

Verbindung zwischen A und B benötigt (ohne

Haltezeiten).

Fernverkehr Nationaler und internationaler Verkehr zwischen den

Zentren, der eigenwirtschaftlich, das heisst ohne

Abgeltungen betrieben wird.

Finanzierungsrechnung Bestandteil der Staatsrechnung. In der

Finanzierungsrechnung werden die Ausgaben und die Einnahmen eines Rechnungsjahres zusammengefasst. Die Finanzierungsrechnung ist das zentrale

Führungsinstrument für die Gesamtsteuerung des Bundeshaushalts.

FinöV-Beschluss Am 29. November 1998 von Volk und Ständen

angenommener Bundesbeschluss über Bau und

Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs (FinöV); regelt die Finanzierung der vier grossen Infrastrukturvorhaben zur Modernisierung der Schweizer Bahnen: BAHN 2000, NEAT, HGV-

Anschluss, Lärmsanierung.

FinöV-Fonds Befristeter Fonds zur Finanzierung der FinöV-Projekte

(Bundesbeschluss und Fondsreglement vom 9. Oktober 1998). Der Fonds wird aus der Mehrwertsteuer, der LSVA und aus Mineralölsteuermitteln gespeist. Er kann sich verschulden. Der FinöV-Fonds ist budgetmässig kein Spezialfonds, sondern eine Spezialfinanzierung. Er wird ausserhalb der Finanzierungsrechnung geführt, auch wenn die Einnahmen und Ausgaben über die

Finanzierungsrechnung verbucht werden.

FinöV-Projekte Die im FinöV-Beschluss genannten

Eisenbahngrossprojekte: BAHN 2000 (einschliesslich ZEB), NEAT, HGV-Anschluss, Lärmsanierung der Schweizer Eisenbahnen.

Folgekosten --> Betriebs- und --> Substanzerhaltungskosten, welche

sich nach Inbetriebnahme und Aktivierung von

Investitionen ergeben.

Fondssimulation Instrument zur Steuerung eines Fonds, zur Überwachung