Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 142 Seiten

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Nutzen-Kosten-Verhältnis. Hier wird das Verhältnis zwischen den monetär quantifizierbaren Folgeeffekten und den Investitionsausgaben gebildet. Der Ausbauschritt 2025 erzielt ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 0.4.

Erläuterung der Ergebnisse

Das resultierende Nutzen-Kosten-Verhältnis von 0.4 bedeutet, dass die Folgenutzen die Folgekosten, inklusive der zusätzlichen Unterhaltskosten der Infrastruktur, decken können. Nicht gedeckt sind aber die Investitionskosten der Infrastruktur. Das rechnerische Bewertungsergebnis selbst ist als wenig befriedigend einzustufen. Der Ausbauschritt 2025 kann jedoch trotzdem zur Realisierung empfohlen werden, da dieser als „Vorinvestition“ für volkswirtschaftlich zweckmässige weitere Ausbauschritte dient. Dies ist wie folgt begründet:

- Das STEP soll in mehreren Ausbauschritten umgesetzt werden, wobei hier nur

der Ausbauschritt 2025 zu beschliessen ist. Unter der Voraussetzung eines volkswirtschaftlich zweckmässigen Entwicklungsprogramms oder von mehreren volkswirtschaftlich zweckmässigen Ausbauschritten kann ein erstes Paket durchaus auch ein ungünstiges Nutzen-Kosten-Verhältnis aufweisen, wenn damit die Voraussetzungen für weitere Angebotsausbauten mit entsprechendem Nutzen geschaffen werden.

- Konkret werden im Ausbauschritt 2025 aufwändige Massnahmen in den

Knoten Bern und Basel realisiert. Diese ermöglichen Angebote, die erst in späteren Ausbauschritten umgesetzt werden können. Im Ausbauschritt 2025 fallen zwar die Kosten, nicht aber der Nutzen an. Derartige Projekte haben deshalb einen sogenannten Kapazitäts- bzw. Optionsnutzen.

Der oben dargestellte Sachverhalt kann auch mit folgender Gegenüberstellung beispielhaft verdeutlicht werden:

- Der aus Budgetgründen eher restriktive Ausbauschritt 2025 für 3‘500 Millionen

Franken weist ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 0.4 auf.

- Die Massnahmen der ersten Dringlichkeitsstufe (ca. 18 Mrd) weisen ein

Kosten-Nutzen-Verhältnis von ca. 1 auf (siehe Kapitel 1.5.2.5).

Dies zeigt, dass der Ausbauschritt 2025 weiter zweckmässig ausgebaut werden kann. Somit kann der beantragte Ausbauschritt 2025 insbesondere mit Bezug zum vorgeschlagenen Finanzierungsmodell und zur angestrebten rollenden Planung zur Umsetzung empfohlen werden.