Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/12: Patentanwaltsverordnung · 7 Seiten

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3.2.7 Übergangsbestimmungen

Art. 43

Für die Fédération des entreprises romandes ist die Reihenfolge bei der Aufzählung der Hochschulabschlüsse nicht logisch.

3.2.8 Vorschläge für ergänzende Regelungen

VESPA, VIPS, Rentsch & Partner sowie economiesuisse wollen eine jährliche Gebühr für die Aufrechterhaltung des Eintrags im Register.

Gemäss Rentsch & Partner sind weitere Regelungen nötig betreffend Löschung von Einträgen im Register, Registerauszügen, Inhalt des Registers, Aufbewahrung des Aktenhefts mit dem Eintragungsgesuch ins Register, Beschwerde beim EJPD, sowie für den Fall, dass das

Geschäftsgebaren eines Patentanwalts zu Klagen Anlass gibt.

4 Veröffentlichung

Der vorliegende Bericht über das Ergebnis der Anhörung wird in elektronischer Form durch die Bundeskanzlei öffentlich zugänglich gemacht (Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren, SR 172.061.1).