Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

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Grundzüge der Vorlage

kommen, ihrer Interpretation, der Überwachung ihrer Anwendung und zum Streitbeilegungsverfahren diskutiert.

Aus heutiger Sicht ist damit zu rechnen, dass der Bundesrat das FHAL&GesA frühestens im Jahr 2012 dem Parlament vorlegen wird.

1.3.8.3 Drittländer

Mit dem Abschluss von bilateralen und regionalen Freihandelsabkommen nimmt die wirtschaftliche Vernetzung unseres Landes laufend zu. Bisher hat die Schweiz 26 solche Abkommen abgeschlossen, 20 davon sind bereits in Kraft. Mit Algerien, Indien, Indonesien und Thailand, China, Russland und seiner Zollunion (mit Kazakhstan und Belarus) wurden Verhandlungen formell aufgenommen. Mehrheitlich geht es für die Schweiz darum, einen gleichwertigen Marktzugang zu Ländern zu erhalten, mit denen die EU bereits Freihandelsabkommen abgeschlossen hat. Die Abkommen werden in der Regel im Rahmen der EFTA verhandelt und abgeschlossen. Sie umfassen immer auch ein Kapitel über den Marktzugang für Agrarprodukte. Bis anhin konnten mit wenigen Ausnahmen die Konzessionen innerhalb der WTO-Kontingente gewährt werden. Dies wird bei künftigen Verhandlungen wahrscheinlich nicht mehr genügen. Bei Bedarf muss ein auf die künftigen WTO-Verpflichtungen und den EU-Aussenschutz abgestimmter Zollabbau geprüft werden.

Weil sich der Abschluss der Doha-Runde der WTO verzögert hat, haben bilaterale und regionale Freihandelsabkommen international weiter Auftrieb erhalten. So verhandelt beispielsweise die EU mit den MERCOSUR-Staaten über ein Freihandelsabkommen. Da die MERCOSUR-Staaten auch im Landwirtschaftsbereich starke Exportinteressen verfolgen, könnte ein späteres Abkommen der EFTA oder der Schweiz mit diesen Staaten sektoriell (z.B. beim Fleisch) ähnliche Auswirkungen für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft haben wie ein WTO-Abkommen.

1.3.9 Entwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik in der EU

Neben den bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein FHAL&GesA ist auch ein Blick auf die weitere Entwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) angebracht.

Hinsichtlich den Herausforderungen der nächsten Jahre weist die Kommission in ihrer Mitteilung über die Zukunft der GAP nach 2013 vom 18. November 201077 dieselbe Richtung wie die Schweiz:

- Ernährungssicherung

- Umwelt und Klimawandel

- Räumliche Ausgewogenheit und Vielfalt der ländlichen Gebiete

77 Europäische Kommission (2010): Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete – die künftigen Herausforderungen, Brüssel.