Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten
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Künftige Rahmenbedingungen
phen, längerfristigen Ernährungskrisen, Erschütterungen der Lebensgrundlagen und einer ungenügenden Leistungsfähigkeit der Behörden angesichts der Krisen.
1.3.8 Internationale Handelsabkommen
In 1.1.2 wurden die laufenden aussenhandelspolitischen Projekte aufgeführt. Im Folgenden wird kurz aufgezeigt, wie und in welchem Ausmass die Landwirtschaft von diesen Verhandlungen betroffen ist. Der Bundesrat hat beschlossen, dass bei einer Marktöffnung im Agrarbereich Begleitmassnahmen eingesetzt werden sollen. Auf diese wird in Kapitel 1.9 eingegangen.
1.3.8.1 Welthandelsorganisation (WTO)
Im November 2001 haben die Minister der WTO-Mitgliedsstaaten in Doha die laufende Verhandlungsrunde mit dem Ziel einer weiteren substanziellen Liberalisierung des Handels lanciert. Die Schweiz als sehr exportorientierte Wirtschaft engagiert sich stark in dieser Runde. Sie strebt vor allem Verbesserungen des Marktzuganges für Industrieprodukte und Dienstleistungen an. Im Landwirtschaftsbereich nimmt sie hingegen, vor allem beim Marktzugang, eine defensive Position ein. Der aktuelle Verhandlungsstand im Dossier Landwirtschaft sieht unter anderem folgende Verpflichtungen für die Schweiz vor:
- Durchschnittliche Senkung der Zölle um 60 Prozent; für eine beschränkte Anzahl Zolllinien, die als "sensible Produkte" bezeichnet werden, dürfte eine geringere Zollreduktion angewandt werden, falls im Gegenzug zollfreie Einfuhrkontingente offeriert werden. Eine Höchstlimite für Zölle ist ebenfalls vorgesehen (sog. Capping), was besonders die hohen Agrarzölle der Schweiz treffen wird. Ein Abkommen hätte wesentliche Auswirkungen auf die Landwirtschaft, da der Grenzschutz heute immer noch ein wichtiges Instrument der Agrarpolitik bildet.
- Bei der Inlandstützung ist eine Kürzung der Marktstützungssumme der Schweiz um die Hälfte vorgesehen. Da die Schweiz die Preisstützung wesentlich reduziert hat, ist dies kaum ein Problem. Entkoppelte Direktzahlungen sollen völkerrechtlich weiterhin anerkannt und im Rahmen der sogenannten Green Box von jeglichen Reduktionsverpflichtungen auch in Zukunft ausgenommen werden.
- Beim Exportwettbewerb geht es um die Abschaffung aller Formen von Exportsubventionen. Der Ausgleich der Rohstoffpreisnachteile zugunsten der exportierenden Nahrungsmittelindustrie (Schoggigesetz) ist in erste Linie davon betroffen. Alle anderen Exportsubventionen auf Agrarprodukte wurden schon mit der AP 2011 abgeschafft.
Durch die Neugestaltung der Schweizer Agrarpolitik seit den Neunzigerjahren können die Resultate der Doha-Runde in den beiden Kapiteln Exportsubventionen und interne Stützung relativ gut abgefedert werden. Das Kapitel Marktzugang für Agrargüter hingegen stellt für die Schweiz eine grosse Herausforderung dar.