Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 310 Seiten

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Künftige Rahmenbedingungen

Im Papier werden drei Optionen für die künftige Gemeinsame Agrarpolitik bis 2020 dargelegt. Bei allen drei Optionen sieht die Kommission die Beibehaltung des derzeitigen Systems mit zwei Säulen vor. Der künftigen Direktzahlungsregelung sollen zudem in allen Optionen keine historischen Referenzzeiträume mehr zugrunde liegen.

Im Bezug auf die Direktzahlungen (erste Säule) wird in der Mitteilung aufgeführt, dass die Unterstützung anhand objektiver, gerechter und für die Steuerzahler leicht verständlicher Kriterien neu konzipiert und besser ausgerichtet werden muss. Die Kommission verweist sowohl auf die wirtschaftlichen („Einkommensstützungselement“) als auch auf die ökologischen Kriterien (Förderung der erbrachten öffentlichen Güter). Es wird eine gerechtere Mittelverteilung zwischen den Ländern angestrebt. Diese soll auf folgenden Kriterien basieren:

- Basisprämie pro Hektar, welche regional einheitlich ist (Grundsicherung der Einkommen);

- Erweiterung der Zahlungen um eine „Ökologisierungskomponente“ in Bereichen mit EU-weiten Interessen wie Klima und Biodiversität;

- Integration eines Erschwernisausgleiches aus der zweiten Säule (Ländliche Entwicklung) mit einer zusätzlichen flächenbezogenen Zahlung;

- Weiterführung der Möglichkeit, begrenzte gekoppelte Zahlungen für besonders empfindliche Sektoren auszurichten;

- Änderung/Vereinfachung der Regelung für Kleinlandwirte.

Die Marktinstrumente der ersten Säule (z.B. öffentliche Intervention, Beiträge an private Lagerhaltung) sollen weitergeführt werden.

Auch in der zweiten Säule sollen die Themen Umwelt, Klimawandel und Innovation horizontal in alle Programme einbezogen werden. Als neues Element der künftigen Politik zur ländlichen Entwicklung soll zudem ein Instrumentarium für das Risikomanagement eingeführt werden (siehe auch Kapitel 2.2.1.2.2)

Die drei folgenden Optionen für die künftige Ausrichtung der GAP werden von der Kommission skizziert:

1. Behebung der dringendsten Mängel der GAP durch schrittweise Änderungen: Anpassung und Verbesserungen in demjenigen Bereich der GAP, der am stärksten in der Kritik steht, d.h. die gerechte Verteilung der Direktzahlungen.

2. Gestaltung einer umweltfreundlicheren, gerechteren, effizienteren und wirkungsvolleren GAP: Die Politik soll im Wesentlichen überarbeitet werden, um sie nachhaltiger zu gestalten und eine bessere Balance zwischen den verschiedenen politischen Zielen, Landwirten und Mitgliedstaaten zu erreichen.

3. Schwerpunktverlagerung weg von marktbezogenen Massnahmen und Einkommensstützung hin zu Umwelt- und Klimazielen: Die Einkommensstützung würde schrittweise eingestellt, eine klare Fokussierung der Finanzmittel auf Umwelt- und Klimathemen im Rahmen der Politik des ländlichen Raums ermöglicht.