Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 50 Seiten

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1 Einleitung

Mit Beschluss vom 23. März 2011 ermächtigte der Bundesrat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD), eine Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2014- 2017) durchzuführen. Die Vorlage beinhaltet Änderungen des Landwirtschaftsgesetzes und einen Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2014-2017. Gleichzeitig wurde auch der Bericht „Optimierung des Importsystems Fleisch“ der Arbeitsgruppe Importsystem Fleisch in Vernehmlassung gegeben.

Die Vernehmlassung dauerte bis am 29. Juni 2011. Es sind 687 Stellungnahmen eingegangen, die anschliessend systematisch ausgewertet wurden. Im vorliegenden Bericht werden sie in zusammenfassender Form dargestellt (Ziffer 3)1. Zur besseren Verständlichkeit der Ergebnisse enthält Ziffer 2 zuerst eine Übersicht über die wichtigsten Inhalte der Vernehmlassungsvorlage. Die im Bericht verwendeten Abkürzungen sind aus dem Verzeichnis der Vernehmlassungsteilnehmer im Anhang ersichtlich.

Der Bundesrat wird Anfang 2012 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vernehmlassung die Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 zuhanden des Parlamentes verabschieden. Sie wird voraussichtlich in der Sommersession 2012 in den Erstrat kommen. Unter der Voraussetzung, dass die parlamentarischen Beratungen bis spätestens im Frühling 2013 abgeschlossen werden, können die Gesetzesänderung gleichzeitig mit den neuen Zahlungsrahmen auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt werden.

2 Übersicht über die Vernehmlassungsvorlage

Ausgangslage

Verschiedene vom Parlament überwiesene Vorstösse beauftragen den Bundesrat, dem Parlament Vorschläge zur Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) zu unterbreiten. Zudem muss er nach einer Übergangsphase in den Jahren 2012-2013 dem Parlament einen Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft (Zahlungsrahmen) in den Jahren 2014 bis 2017 vorlegen. Die Gesetzesrevision und der Zahlungsrahmenbeschluss bilden zusammen die Agrarpolitik 2014-2017 (AP 14-17).

Strategie und Stossrichtung

Die agrarpolitischen Massnahmen sollen der Schweizer Landwirtschaft ermöglichen, mit einer ökonomisch erfolgreichen, ökologisch optimalen und sozial verantwortungsbewussten Nahrungsmittelproduktion die Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten und die Erwartungen der Bevölkerung zu erfüllen. Um dies zu erreichen, hat der Bundesrat vier strategische Schwerpunkte definiert:

1. Sichere und wettbewerbsfähige Nahrungsmittelproduktion und -versorgung gewährleisten;

2. Ressourcen effizient nutzen und nachhaltigen Konsum fördern;

3. Vitalität und Attraktivität des ländlichen Raums stärken;

4. Innovation und Unternehmertum in der Land- und Ernährungswirtschaft fördern.

Wichtigste Änderungen im Bereich der Gesetzgebung

Mit der AP 14-17 werden die Massnahmen zur Umsetzung dieser Strategie für die Jahre 2014 bis 2017 festgelegt. Kernelement ist die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems. Massnahmen mit unspezifischer Zielausrichtung sollen durch zielgerichtete Instrumente ersetzt werden. Die heutigen tierbezogenen Beiträge sollen in Versorgungssicherheitsbeiträge und ein namhafter Teil des allgemeinen Flächenbeitrags in Anpassungsbeiträge umgelagert werden. In Bereichen mit Ziellücken soll der

1Gemäss Art. 8 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren (VlG; SR 172.061) wer-

den die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet. Mit dem vorliegenden Bericht nimmt der Bundesrat von den Stellungnahmen Kenntnis. Sie werden in zusammenfassender Form dargestellt

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