Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/126: Agrarpolitik 2014-2017: Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 bis 2017 · 50 Seiten

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Schlussbestimmungen

• Der Vollzug der Direktzahlungen soll in Zukunft auf einem geographischen Informationssystem

(GIS) basieren (Art. 178 Abs. 5 LwG).

• Verstärkung der Auskunftspflicht und gesetzliche Verankerung des Prinzips der gegenseitigen

Unterstützung zwischen dem BLW und den übrigen Schweizer Behörden (Art. 183 und Art. 184 LwG).

• Schaffung einer Rechtsgrundlage, damit die Kantone im Rahmen von ASA 2011 die Direktzahlun-

gen unter Verwendung eines zentralen Services berechnen können (Art. 185 Abs. 5 LwG).

• Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Regelung der Rechte auf Immaterialgütern im Bereich der

landwirtschaftlichen Forschung (Art. 186a LwG).

• Verschiedene Übergangsbestimmungen sollen aufgrund des Ablaufes ihrer Frist oder der Aufhe-

bung gewisser Gesetze bzw. Gesetzesbestimmungen aufgehoben werden (Art. 187 Abs. 2-9 und 11-13, Art. 187a, Art. 187b Abs. 1-4 und 6-7, Art 187c Abs. 2 LwG).

Zahlungsrahmen für 2014-2017

Auch in der nächsten Vierjahresperiode sollen für die Finanzierung der agrarpolitischen Massnahmen drei Zahlungsrahmen massgebend sein. Dabei ist die Entwicklung der Finanzmittel in den drei Massnahmenbereichen auf die Strategie und die Massnahmen der AP 14-17 auszurichten. Der Bundesrat sieht vor, in den Jahren 2014-2017 die Mittel für die drei landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen grundsätzlich auf dem Niveau der Vorjahre weiterzuführen. Unter Berücksichtigung der finanzpolitischen Vorgaben ergeben sich damit für die Periode 2014-2017 folgende Zahlungsrahmen:

(in Mio. CHF) 2014 2015 2016 2017 Total

Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen 189 189 190 190758

Produktion und Absatz 412 412 412 412 1 648 Direktzahlungen 2 816 2 816 2 816 2 816 11 264

Total 3 417 3 417 3 418 3 418 13 670

Sollten internationale Abkommen im Agrarbereich in Kraft treten und sich im Zeitraum 2014 bis 2017 auf den Inlandmarkt auswirken, bräuchte es zusätzliche Mittel zur Finanzierung von Begleitmassnahmen. Der Bundesrat beabsichtigt, solche Begleitmassnahmen und deren Finanzierung zusammen mit der Ratifizierung eines entsprechenden Abkommens dem Parlament vorzulegen.

Auswirkungen

Mit der AP 14-17 werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die finanzielle Unterstützung der Landwirtschaft durch den Bund relativ stabil bleiben. Gemäss Modellberechnungen wird das Sektoreinkommen zwischen 2013 und 2017 konstant bleiben. Würden die heutigen Instrumente unverändert weitergeführt, käme das Sektoreinkommen rund hundert Millionen Franken tiefer zu liegen. Da sich die Strukturen weiter entwickeln und die Arbeitsproduktivität zunehmen wird, werden mit der AP 14-17 die einzelbetrieblichen Einkommen im Mittel voraussichtlich um 13 Prozent steigen. Die Kaufkraft der Bauernfamilien verbessert sich dadurch. Die Modellrechnungen zeigen, dass die Nahrungsmittelproduktion kalorienmässig zunimmt. Dies ist insbesondere auf eine höhere Milch- und Getreideproduktion zurückzuführen. Damit sinkt auch die Abhängigkeit von importierten Kraftfuttermitteln. Positive Auswirkungen werden zudem bei der Wettbewerbsfähigkeit und im ökologischen Bereich (Biodiversität, Stickstoff-, Phosphor- und Ressourceneffizienz) erwartet. Zudem leistet die AP 14-17 auch einen Beitrag zur Reduktion des Kulturlandverlusts und führt zu einer Aufwertung der Landschaftsqualität.

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