Auswertung
Vernehmlassung 2010/132: Revision Energieverordnung (EnV Anhang 3.6): Energieetikette für Personenwagen · 16 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht
Referenz/Aktenzeichen: BFE
Im CO2-Balken soll neben dem Durchschnitt aller verkauften Neuwagen auch der Zielwert 130g CO2/km angegeben werden.
Kantone: AG, BL, BS, SO
Kantonale Konferenzen und Vereinigungen: Cercl Air
Übrige: Schweizerischer Städteverband
insgesamt 6 Stellungnahmen
Für die Berechnung der CO2-Emissionen aus der Stromproduktion soll der Schweizer Produktionsmix (6g CO2/km) zugrunde gelegt werden.
Verkehrs- und Automobilverbände: e’mobile
Übrige: VSE
insgesamt 2 Stellungnahmen
Für die Berechnung der CO2-Emissionen aus der Stromproduktion ist der Schweizer Versorgungsmix (149g CO2/km) zugrunde zu legen.
Umwelt- und Gesundheitsorganisationen: Greenpeace, WWF
Konsumentenorganisationen: Stiftung für Konsumentenschutz
Verkehrs- und Automobilverbände: VCS
Energiepolitische Organisationen: SES
Parteien: Grüne
insgesamt 6 Stellungnahmen
Im Zusammenhang mit der Angabe der CO2-Emissionen aus der Stromproduktion sollen Werte für unterschiedliche Produktionsarten angegeben werden.
Umwelt- und Gesundheitsorganisationen: Greenpeace, WWF
Konsumentenorganisationen: Stiftung für Konsumentenschutz
Verkehrs- und Automobilverbände: VCS
Energiepolitische Organisationen: SES
Parteien: Grüne
Übrige: Infovel
insgesamt 7 Stellungnahmen
Die CO2-Emissionen aus der Stromproduktion bei Elektrofahrzeugen sollen oberhalb und im CO2-Balken angegeben werden. Auf die Angabe „tank-to-wheel“ (0 g/km) soll verzichtet werden.
Übrige: Erdöl-Vereinigung
insgesamt 1 Stellungnahme
Anstelle des unterstellten Strommix (127 g CO2/kWh) soll die CO2-Intensität einer gegenwartsgerichteten Grenzbetrachtung (300 g CO2/kWh) verwendet werden.
Übrige: Empa
insgesamt 1 Stellungnahme
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