Auswertung

Vernehmlassung 2010/132: Revision Energieverordnung (EnV Anhang 3.6): Energieetikette für Personenwagen · 16 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht

Referenz/Aktenzeichen: BFE

Im CO2-Balken soll neben dem Durchschnitt aller verkauften Neuwagen auch der Zielwert 130g CO2/km angegeben werden.

Kantone: AG, BL, BS, SO

Kantonale Konferenzen und Vereinigungen: Cercl Air

Übrige: Schweizerischer Städteverband

insgesamt 6 Stellungnahmen

Für die Berechnung der CO2-Emissionen aus der Stromproduktion soll der Schweizer Produktionsmix (6g CO2/km) zugrunde gelegt werden.

Verkehrs- und Automobilverbände: e’mobile

Übrige: VSE

insgesamt 2 Stellungnahmen

Für die Berechnung der CO2-Emissionen aus der Stromproduktion ist der Schweizer Versorgungsmix (149g CO2/km) zugrunde zu legen.

Umwelt- und Gesundheitsorganisationen: Greenpeace, WWF

Konsumentenorganisationen: Stiftung für Konsumentenschutz

Verkehrs- und Automobilverbände: VCS

Energiepolitische Organisationen: SES

Parteien: Grüne

insgesamt 6 Stellungnahmen

Im Zusammenhang mit der Angabe der CO2-Emissionen aus der Stromproduktion sollen Werte für unterschiedliche Produktionsarten angegeben werden.

Umwelt- und Gesundheitsorganisationen: Greenpeace, WWF

Konsumentenorganisationen: Stiftung für Konsumentenschutz

Verkehrs- und Automobilverbände: VCS

Energiepolitische Organisationen: SES

Parteien: Grüne

Übrige: Infovel

insgesamt 7 Stellungnahmen

Die CO2-Emissionen aus der Stromproduktion bei Elektrofahrzeugen sollen oberhalb und im CO2-Balken angegeben werden. Auf die Angabe „tank-to-wheel“ (0 g/km) soll verzichtet werden.

Übrige: Erdöl-Vereinigung

insgesamt 1 Stellungnahme

Anstelle des unterstellten Strommix (127 g CO2/kWh) soll die CO2-Intensität einer gegenwartsgerichteten Grenzbetrachtung (300 g CO2/kWh) verwendet werden.

Übrige: Empa

insgesamt 1 Stellungnahme

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