Bericht Energieetikette

Vernehmlassung 2010/132: Revision Energieverordnung (EnV Anhang 3.6): Energieetikette für Personenwagen · 9 Seiten

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Energie BFE

Anhörung Revision Energieverordnung (EnV): Überarbeitung der Energieetikette für Personenwagen Erläuterungen zum Entwurf

1. Ausgangslage

Seit 2003 sind sämtliche neuen Personenwagen, die zum Verkauf angeboten werden, mit der Energieetikette zu kennzeichnen. Sie informiert die Neuwagenkäuferin und den Neuwagenkäufer über die Energieeffizienz, den Treibstoffverbrauch und die CO2-Emissionen. Die Fahrzeuge werden in sieben Energieeffizienz-Kategorien (A bis G), welche auch von Haushaltgeräten (z.B. Glühlampen, Kühlschränke) bekannt sind, eingeteilt. Rechtlich verankert ist die Energieetikette für Personenwagen im Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (EnG; SR 730.0; Art. 8) und in der Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 (EnV; SR 730.01; Art. 7, 9, 11 sowie Anhang 3.6).

Am 18. Juni 2010 hat sich der Bundesrat gegen die Einführung einer Umweltetikette für Personenwagen, die neben der Energieeffizienz auch die Umweltbelastung eines Neuwagens miteinbezogen hätte, ausgesprochen. Sie hätte die bestehende Energieetikette ablösen sollen. Gleichzeitig hat der Bundesrat entschieden, dass die bestehende Energieetikette weiterentwickelt werden soll. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat das Bundesamt für Energie (BFE) mit dieser Weiterentwicklung der Energieetikette beauftragt.

2. Auftrag

Die Energieetikette soll dahingehend überarbeitet werden, dass CO2-Emissionen klarer dargestellt werden und einen stärkeren Einfluss auf die Kategorieneinteilung haben. Zudem soll die Etikette einen Vergleich konventioneller Treibstoffe mit alternativen Treibstoffen und Antrieben zulassen.

3. Einbezug von Experten

Das BFE hat für die Weiterentwicklung der Energieetikette Experten aus anderen Bundesämtern (ASTRA, BAFU, SECO) sowie aus wichtigen Anspruchsgruppen (Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure (auto-schweiz), Touring Club Schweiz (TCS), Verkehrsclub der Schweiz (VCS), Autogewerbeverband der Schweiz (AGVS), Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa), Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG), Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE), Schweizerische Energie-Stiftung (SES)) beigezogen. Diese Arbeitsgruppe konnte einerseits zu den Vorschlägen des BFE Stellung nehmen und andererseits selber Vorschläge einbringen. Es fanden drei Sitzungen der Arbeitsgruppe zwischen August und Oktober 2010 statt.